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Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

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    Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

    Hallo zusammen,

    ich habe suche schon seit Stunden bei Google und hier, aber ich finde einfach keine Lösung... oder wenn ich eine finde, verstehe ich sie nicht. Ich hoffe ihr könnt helfen!

    Im letzten Jahr habe ich die Arbeitstage, die Einsatzwechselätigkeit waren, einfach in Zeile 52 eingetragen, also zum Beispiel 150 Arbeitstage á 6 Euro und dann war das gut.

    ABER JETZT?

    Das Formular ist in der Form nicht mehr vorhanden. Also wo bitte trage ich jetzt entweder die Arbeitstage oder den Betrag ein. Also 150 x 6 = 900 ???

    Ich habe hier schon einiges darüber gelesen, aber ich raff's nicht. Bitte eine ganz einfach Erklärung für ganz große Laien!

    VIELEN DANK!

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

    Hallo,

    Anlage N Seite 2 unter Zeile 48 Button -zur ersten Seite Auswärtstätigkeit-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

      Ja, danke, den Button habe ich auch gefunden...

      ABER DANN?

      Wo trage ich das auf dem Formular ein? Die Zeile 52 heißt jetzt etwas anderes als noch im letzten Jahr, also bin ich dementsprechend verwirrt :-/

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

        Hallo,

        ab Zeile 52 trägst du ein was für dich zutrifft.
        Wo ist das Problem?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

          "wo ist das Problem ?" ist ganz schön von oben herab. Ist das der Stil dieses Forums ?

          Kommentar


            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

            Hallo,

            @pgue

            das hat nichts mit- oben herab- zu tun.
            Die Zeilen sind beschriftet also sieht der TE was in die für ihn zutreffende Zeile kommt.
            Woher soll ich wissen, was für ihn relevant ist.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

              Danke Figul.

              Ich fand die Antwort nicht "von oben herab"

              Mein Problem: letztes Jahr hieß es noch "Verpflegungsmehraufwendungen im Inland bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden".

              Das kenne ich, das trifft auch mich zu.

              Jetzt heißt es aber "Pauschbeträge für Mehrwaufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Inland Abwesenheit von mehr als 8 Stunden"

              Hab ich jetzt Pech gehabt und ich kann nichts mehr angeben? Oder ist damit prinzipell noch das gleiche gemeint und ich trage da einfach die Tage ein?

              Gruß
              Zuletzt geändert von ; 10.04.2015, 22:15.

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                #8
                AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                Ich verstehe das Problem nicht?

                Klar ist es im Prinzip noch das gleiche.
                Es gab aber im Bereich der Verpflegungsmehraufwendungen paar Rechtsänderungen.

                PS :
                Das eine Auswärtstätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte vorliegen muss, war schon vorher Voraussetzung. Nur für den Fall, dass es an dieser Begrifflichkeit liegt.
                Zuletzt geändert von Elster-Tester; 10.04.2015, 22:30.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                  Hallo,, also ich hab da nun auch eine Frage.
                  Und zwar stand für die Steuererklärung im vergangen Jahr bei weiteren Werbungskosten - Zeile 48 - dass man den Zeitraum der Auswärtstätigkeit und den beruflichen Anlass eingeben musste - dies ist nun mit der neuen Programmversion für 2014 nicht mehr der Fall - oder hab ich was überlesen??? Bei Auswärtstätigkeit steht zumindest nix, dass man den Zeitraum und den beruflichen Anlass eingeben muss.

                  Vielleicht kann mir ja jemand helfen?

                  Vielen Dank

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                    Hallo,
                    bitte diesen Thread mal von Anfang an lesen.
                    Gruß, Basteltyp

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                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                      Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      bitte diesen Thread mal von Anfang an lesen.
                      Sorry bin neu und dachte vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworte.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                        Ab 2014 wurden die Regelungen zur Auswärtstätigkeit neu gefasst, dementsprechend ist auch das Formular überarbeitet worden.

                        Eigentlich muss bzw. kann man nur noch die Jahreswerte eingeben, das ist hier schon öfter beklagt worden, aber nicht zu ändern.

                        Wer viele Tage mit Auswärtstätigkeiten hat, der sollte vielleicht externe Aufzeichnungen führen, die er bei Anforderung zur Glaubhaftmachung vorlegen kann.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                          Hallo Ich habe diesbezüglich auch eine Frage, da ich bei meiner Einkommenssteuererklärung nicht weiter komme.
                          Ich bin Berufskraftfahrer und immer Unterwegs.
                          Ich erstelle jeden Monat meine Spesenabrechnung für meinen Arbeitgeber.
                          Als Bsp. Mehrverpflegungsaufwand 436 € (Monatlich)
                          Auf der dazugehörigen Gehaltsabrechnung taucht dann die Hälfte auf die Pauschal versteuert wird.
                          Kann ich die andere Hälfte als Mehrverpflegungsaufwand in meiner Steuererklärung geltend machen?

                          Danke im vorraus.

                          Horst

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                            #14
                            AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                            Hallo Horst,
                            Beratung ist hier nicht gestattet, mich stört jetzt nur ein wenig der Eintrag "pauschalbesteuert", im Normalfall sind diese Erstattungen im Rahmen der steuerlichen Höchstsätze steuerfrei, der Arbeitgeber darf jedoch höhe Zahlungen leisten, diese werden dann pauschalversteuert.
                            Grüsse
                            Kontierung

                            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                              #15
                              AW: Verpflegungsmehraufwendung bei Auswärtstägikeit

                              Auf der dazugehörigen Gehaltsabrechnung taucht dann die Hälfte auf die Pauschal versteuert wird.
                              Und was ist mit der anderen Hälfte? Steht die dann unter Punkt 20 der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfrei?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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