Zitat von fruitsunshine
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Einklappen
X
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Dann gebe ich für die letzten Jahre die Kosten allesamt als Werbungskosten an?
Die wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer sind in der Anlage N einzeln aufgeführt und auch in der Ausfüllhilfe zur Anlage N beschrieben. Nur diese Kosten können zu negativen Einkünften führen!
Andere Aufwendungen sind entweder Sonderausgaben (hierzu gehören z. B. Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnliche Belastungen oder auch Kosten der privaten Lebensführung, wobei die zuletzt genannten Kosten der privaten Lebensführung steuerlich völlig bedeutungslos sind.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Zitat von fruitsunshine Beitrag anzeigenErsteinmal danke für die schnellen Antworten.
Ich hatte das mit dem Minus so verstanden, dass man die Ausgaben die man hatte und die man, wenn man Lohnsteuer gezahlt hätte angerechnet bekommen hätte, sich ansammeln kann...
Also scheine ich das anscheinend falsch verstanden zu haben, allerdings, stellt sich mir die Frage, wer drei Jahre mehr ausgeben kann, als er zum Leben verdient?
Dann gebe ich für die letzten Jahre die Kosten allesamt als Werbungskosten an?
Nur so ein Beispiel, vorausgesetzt, Du gibst eine Steuererklärung ab:
2011
Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE): - 2000 Verlustvortrag nach 2012
2012 GdE = 1000
- Verlust aus 2011 (-1000)
GdE = 0
verbleibender Verlust für 2013 = 1000
Sowas nennt sich Verlustfeststellung.Zuletzt geändert von stiller; 12.04.2015, 12:43.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUm es noch klarer zu machen:
Deine Werbungskosten (Entfernungspauschale, Kontoführung etc.) müssten in den Jahren 2011 bis 2013 höher ausfallen als deine Ausbildungsvergütung, sonst kann überhaupt kein vortragfähiger Verlust entstehen.
Das überschlägig zu ermitteln, dürfte ja nicht schwierig sein. Wie die zusätzlichen Leistungen aus öffentlichen Kassen zu bewerten sind, habe ich nicht geprüft.
Ich hatte das mit dem Minus so verstanden, dass man die Ausgaben die man hatte und die man, wenn man Lohnsteuer gezahlt hätte angerechnet bekommen hätte, sich ansammeln kann...
Also scheine ich das anscheinend falsch verstanden zu haben, allerdings, stellt sich mir die Frage, wer drei Jahre mehr ausgeben kann, als er zum Leben verdient?
Dann gebe ich für die letzten Jahre die Kosten allesamt als Werbungskosten an?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Um es noch klarer zu machen:
Deine Werbungskosten (Entfernungspauschale, Kontoführung etc.) müssten in den Jahren 2011 bis 2013 höher ausfallen als deine Ausbildungsvergütung, sonst kann überhaupt kein vortragfähiger Verlust entstehen.
Das überschlägig zu ermitteln, dürfte ja nicht schwierig sein. Wie die zusätzlichen Leistungen aus öffentlichen Kassen zu bewerten sind, habe ich nicht geprüft.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Zitat von fruitsunshine Beitrag anzeigenNun meine Fragen:
Kann ich noch rückwirkend für die Jahre zuvor meine Steuererklärung erstellen, obwohl ich für letztes Jahr schon einen Bescheid habe?
Muss ich evtl. Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Wie verhält es sich denn nun mit der Ausbildung?
Wo trage ich dann Fahrkosten, Betreuungskosten, Kontoführungsgebühren usw. ein? Muss ich da etwas genaues beachten?
Lohnt es sich denn dieses zu tun?
Kann ich die gesamte Ausbildungszeit ansetzen?
Gibt es besondere Fristen zu beachten?
Ein Verlust liegt vor, wenn die Gesamteinkünfte negativ sind. Dies ist das Bruttoentgelt minus Werbungskosten. Sonderausgaben spielen hier tatsächlich keine Rolle. Einige der genannten Ausgaben, z.B. Fahrkosten zur Arbeit, fallen unter Werbungskosten.
Eine Steuererklärung für die Zeit der Ausbildung kann also auch ohne gezahlte Lohnsteuer sinnvoll sein, wenn ein solcher Verlust vorlag. Dies ist allerdings eine hohe Hürde, denn es reicht nicht, unterhalb des Grundfreibetrags verdient zu haben, man muss tatsächlich draufgezahlt haben.
Wenn dem tatsächlich so wäre, und ein solcher Verlust festgestellt würde, würde der in den Folgejahren angerechnet werden, eine bereits für spätere Jahre ergangener Bescheid würde von Amts wegen geändert, ohne dass es eines Einspruchs bedarf.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Also ich habe von Aug. 2011 bis Juni 2014 meine (Erst) Ausbildung absolviert. In der Zeit habe ich keine Lohnsteuer gezahlt.
Welche Verluste willst du vorgetragen haben? Sonderausgaben gehen nicht, das hast du schon richtig recherchiert!
Einen Kommentar schreiben:
-
Rückwirkend Ausbildungskosten als Minus geltend machen?
Hallo ihr Lieben,
also ich habe mich jetzt schon hier etwas durchgesehen und auch versucht im Netz eine passende Antwort zu finden, aber irgendwie werde ich nicht vollumfänglich fündig....
Also ich habe von Aug. 2011 bis Juni 2014 meine (Erst) Ausbildung absolviert. In der Zeit habe ich keine Lohnsteuer gezahlt. Zusätzlich zu meinem Azubi-Gehalt habe ich noch BAB und aufstockende Leistungen erhalten.
Nun habe ich schon öfter gehört, dass man rückwirkend die Kosten, die u. a. für Kinderbetreuung und Fahrwege pp. angefallen sind, geltend machen kann und so sich ein Minus aufbaut, was nachträglich zB für 2014 (wo ich Steuern gezahlt habe) mitanrechnen kann.
Im Internet habe ich dazu allerdings nicht wirklich was gefunden. Eher im Gegenteil mal heißt es es sind Sonderausgaben und man kann sie nur in dem Jahr verbrauchen - wenn keine Steuern gezahlt, gibt es nichts wieder. Dann mal wieder ja das geht...
So habe ich ersteinmal "normal" meine Steuererklärung für 2014 gemacht. Steuerbescheid ist nun auch schon eingetroffen.
Nun meine Fragen:
Kann ich noch rückwirkend für die Jahre zuvor meine Steuererklärung erstellen, obwohl ich für letztes Jahr schon einen Bescheid habe?
Muss ich evtl. Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Wie verhält es sich denn nun mit der Ausbildung?
Wo trage ich dann Fahrkosten, Betreuungskosten, Kontoführungsgebühren usw. ein? Muss ich da etwas genaues beachten?
Lohnt es sich denn dieses zu tun?
Kann ich die gesamte Ausbildungszeit ansetzen?
Gibt es besondere Fristen zu beachten?
Tut mir wirklich leid, dass ich euch mit so vielen Fragen bombadiere, aber ich steige da leider nicht so ganz durch.
Vielen lieben Dank
und einen schönen sonnigen SonntagStichworte: -
Einen Kommentar schreiben: