Hallo zusammen!
Ich hoffe das Thema wurde so noch nicht gestellt, habe mich hier erst eben registriert.
Habe eine Frage zur Steuererklaerung bei Studenten.
Ich studiere seit dem 01.03.15 an einer privaten Hochschule, zudem habe ich seit dem 01.03.15 einen Studienkredit.
Das ist mein Erststudium. Zum Zeitpunkt der Immatrikulation war ich 25 Jahre alt.
Neben dem Studium habe ich schon seit laengerem ein Kleingewerbe, welches soweit mit bekannt ist, nicht steuerpflichtig ist.
Damti ich es richtig verstehe...
Der Verlustvortrag wird nur wirksam wenn es sich um ein ZWEITsudium handelt, denn nur dann kann man Kosten des Studiums (Studiengebuehren, Buecher, Praktika usw.) als Werbekosten angeben, in diesem Fall ist der Verlustvortrag zukuenftig wirksam. - Ist das korrekt? - Denn das wuerde fuer mich bedeuten, dass ich keinerlei Gewinn durch einen Verlustvortrag haette, da ich meine Kosten als Sonderausgaben angeben muesste (da es sich bei mir um ein ERSTstudium handelt), zudem bin ich ja als Kleingewerberin nicht steuerpflichtig, habe also daher kein steuerpflichtiges Einkommen.
Meine Frage dazu:
Gibt es fuer mich irgendeine Moeglichkeit meine anfallenden Studienkosten steuerlich abzusetzen? Vll ueber meine Eltern?
Vielen Dank im Voraus!!!
LG Julia
Ich hoffe das Thema wurde so noch nicht gestellt, habe mich hier erst eben registriert.
Habe eine Frage zur Steuererklaerung bei Studenten.
Ich studiere seit dem 01.03.15 an einer privaten Hochschule, zudem habe ich seit dem 01.03.15 einen Studienkredit.
Das ist mein Erststudium. Zum Zeitpunkt der Immatrikulation war ich 25 Jahre alt.
Neben dem Studium habe ich schon seit laengerem ein Kleingewerbe, welches soweit mit bekannt ist, nicht steuerpflichtig ist.
Damti ich es richtig verstehe...
Der Verlustvortrag wird nur wirksam wenn es sich um ein ZWEITsudium handelt, denn nur dann kann man Kosten des Studiums (Studiengebuehren, Buecher, Praktika usw.) als Werbekosten angeben, in diesem Fall ist der Verlustvortrag zukuenftig wirksam. - Ist das korrekt? - Denn das wuerde fuer mich bedeuten, dass ich keinerlei Gewinn durch einen Verlustvortrag haette, da ich meine Kosten als Sonderausgaben angeben muesste (da es sich bei mir um ein ERSTstudium handelt), zudem bin ich ja als Kleingewerberin nicht steuerpflichtig, habe also daher kein steuerpflichtiges Einkommen.
Meine Frage dazu:
Gibt es fuer mich irgendeine Moeglichkeit meine anfallenden Studienkosten steuerlich abzusetzen? Vll ueber meine Eltern?
Vielen Dank im Voraus!!!
LG Julia
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