Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgende Situation:
Ich bin grundsätzlich abhängig beschäftigt. Folgender Zeitablauf:
Februar 2014: 400 Euro Autorenhonorar für einen Zeitschriftenartikel aus Januar 2014 erhalten
November 2014: Vortrag gehalten, Rechnung geschrieben
Mitte Dezember 2014: Heirat und Umzug (von Finanzamtsbezirk A nach B)
Ende Dezember 2014: Erhalt des Vortragshonorars in Höhe von 500 Euro
März 2015: neue Steuernummer vom Finanzamtsbezirk B erhalten
Frage: Muss ich die Honorare in der Anlage S in Zeile 4 oder in Zeile 5 angeben? Muss ich eine gesonderte Feststellung beim (alten) Finanzamt A abgeben? Ich hatte bei jedem Finanzamt nur "eine" Steuernummer. Wie ist es insbesondere beim Vortragshonorar, das ich vor dem Umzug in Rechnung gestellt habe, jedoch erst danach erhalten habe, jedoch bevor ich vom Finanzamt B eine heuer Steuernummer erhalten habe.
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgende Situation:
Ich bin grundsätzlich abhängig beschäftigt. Folgender Zeitablauf:
Februar 2014: 400 Euro Autorenhonorar für einen Zeitschriftenartikel aus Januar 2014 erhalten
November 2014: Vortrag gehalten, Rechnung geschrieben
Mitte Dezember 2014: Heirat und Umzug (von Finanzamtsbezirk A nach B)
Ende Dezember 2014: Erhalt des Vortragshonorars in Höhe von 500 Euro
März 2015: neue Steuernummer vom Finanzamtsbezirk B erhalten
Frage: Muss ich die Honorare in der Anlage S in Zeile 4 oder in Zeile 5 angeben? Muss ich eine gesonderte Feststellung beim (alten) Finanzamt A abgeben? Ich hatte bei jedem Finanzamt nur "eine" Steuernummer. Wie ist es insbesondere beim Vortragshonorar, das ich vor dem Umzug in Rechnung gestellt habe, jedoch erst danach erhalten habe, jedoch bevor ich vom Finanzamt B eine heuer Steuernummer erhalten habe.
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