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Dividende und KAP Anlage 2014

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Dividende und KAP Anlage 2014

    Hallo,

    nur mal so nebenbei: Alles was hier geschrieben wurde gilt nur für inländische Banken.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Dividende und KAP Anlage 2014

    Dann ist es ja gut!

    Und nicht vergessen: Du musst dem Finanzamt das Original der Steuerbescheinigung deiner Bank für das Jahr 2014 vorlegen, um die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet zu bekommen.

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  • mosquetero
    antwortet
    AW: Dividende und KAP Anlage 2014

    Ja, das stimmt. Ich werde mich bei der Bank melden. Danke.

    Sie kommen über meine Bank. Ich habe die Aktien im Depot von meiner Bank.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Dividende und KAP Anlage 2014

    Du kannst Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801,00 € bei nicht verheirateten Personen jährlich) von der Kapitalertragsteuer freistellen lassen. Anträge gibt es bei der Bank, die dein Depot verwaltet.

    Dann wird dir erst gar keine inländische Steuer abgezogen und du kannst dir die Anlage KAP bei der nächsten Erklärung wahrscheinlich sparen.

    Natürlich bekommst du die inländische Steuer zurück, aber es ist doch noch besser, wenn du sie gar nicht erst bezahlen musst.

    Ich habe überlesen, dass deine Dividende direkt von einer ausländischen Firma kommt oder kommt sie doch über eine Bank? Da kann es sein, dass das mit dem Freistellungsauftrag etwas komplizierter ist.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.04.2015, 18:30.

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  • mosquetero
    antwortet
    AW: Dividende und KAP Anlage 2014

    Danke Charlie24.

    Nein, ich bin nicht an einer Gemeinschaft.

    Leider wusste ich nicht von dem Freistellungsauftrag. Was gewinne ich mit dem Freistellungsauftrag? Vielleicht liege ich falsch aber ich dachte, dass als ich nicht viel Geld kassiert habe, wird das Finanzamt nach die Steuererklärung Abgabe automatisch die Steuer mir zurückgeben. Wird das nicht passieren?

    Danke noch einmal

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Dividende und KAP Anlage 2014

    "laut beigefügter Bescheinigungen" ist richtig oder bist du an einer Gemeinschaft, z. B. an einer Erbengemeinschaft mit Kapitaleinkünften beteiligt?

    Warum erteilst du eigentlich keinen Freistellungsauftrag? Geht mich ja nichts an, aber bei so geringen Kapitaleinkünften würde sich das schon anbieten.

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  • mosquetero
    hat ein Thema erstellt Dividende und KAP Anlage 2014.

    Dividende und KAP Anlage 2014

    Hallo,

    Es ist das erste Mal dass ich die Steuererklärung allein mache und ich brauche ein bisschen Hilfe. Ich versuche die KAP Anlage einzufüllen aber ich bin nicht sicher ob ich etwas Falsch gemacht habe. Während 2014 habe ich 99,84 Euro von Dividende kassiert. Die kommen von eine ausländische Firma:

    Bruttobetrag EUR 99,84
    Nettobetrag (Handelswährung) EUR 52,54
    Nettobetrag (Kontowährung) EUR 52,54
    KÖST EUR 0,00
    KEST, SolZ und ggf. KiSt EUR -26,33
    Quellensteuer EUR -20,97
    Ausbezahlte Steuern EUR 0,00
    Spesen/Gebühren EUR 0,00

    In der KAP Anlage habe Ich geschrieben:

    Zeile 7: 99.84 Euro
    Zeile 47: 24,96 Euro (25% x 99.84)
    Zeile 48: 1.37 Euro (5.5% x 24.96)
    Zeile 52: 20.97 Euro

    1. Frage: Stimmt das?
    2. Frage: Es gibt zwei Spalten: "Laut beigefügter Bescheinigung(en)" und "Aus Beteiligungen". Welche ist richtig für mich?

    Vielen Dank
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