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Anlage KAP wann beifügen und Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage KAP wann beifügen und Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente.

    wie sie auch nie einbehalten worden wäre, wenn die beiden einfach einen Freistellungsauftrag ausgefüllt hätten
    Es ist schon immer wieder erstaunlich, dass manche Sparer ihre Sparerpauschbeträge einfach nicht für Freistellungsaufträge nutzen.

    Ich lasse mir das ja eingehen, wenn klar ist, dass in erheblichem Umfang Steuern nachbezahlt werden müssen, weil man dann bei höheren Kapitalerträgen die Abschlusszahlung senken kann, aber bei diesen Pipifax-Beträgen bringt das ja überhaupt nichts.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage KAP wann beifügen und Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente.

    Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
    ich erledige für ein Ehepaar die Steuererklärung
    Dann hoffe ich, dass die Abgabenordnung das in diesem Fall erlaubt.

    Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
    -Ist es von den Beträgen her notwendig, das KAP Formular auszufüllen?
    -Müssen die 200,- Euro noch als Hinzuverdienst mit aufgeführt werden?
    Die Fragen haben aber nicht wirklich mit Elster zu tun?

    Ersteres eher nein. Wenn es wirklich die einzigen Kapitalerträge sein sollten (wobei ich es sehr bedauerlich fände, wenn ein Rentnerpaar, wo beide berufstätig waren, es nur zu einem Bausparvertrag geschafft hätten, der keine 4 Euro Zinsen abwirft), es die einbehaltene Steuer problemlos zurück gäbe (wie sie auch nie einbehalten worden wäre, wenn die beiden einfach einen Freistellungsauftrag ausgefüllt hätten).

    Letzteres hängt davon ab, ob der Minijob pauschal versteuert wurde oder auf Lohnsteuerkarte war.

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  • Anlage KAP wann beifügen und Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente.

    guten Abend,

    ich erledige für ein Ehepaar die Steuererklärung...
    Er ist (geb 10/47) 67 -Rentner seit 1.1.2013 und sie ebenfalls (geb. 10/49) in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
    Er war bis 31.3. dieses Jahres noch weiter voll berufstätig. Also 1 Anlage N und 2 Anlagen R beigefügt und ausgefüllt.

    -Sie verdient noch 200,- Euro mtl. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
    -Bei den Unterlagen gibt es - auf sie ausgestellt - die Steuerbescheinigung einer Bausparkasse nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
    (Andere Kapitalerträge gibt es nicht)

    mit den Angaben in KAP für Zeile 7 € 3,60
    12/13 0,00
    47 0,90
    48 0,04
    49 0,00
    Meine beiden Fragen:

    -Ist es von den Beträgen her notwendig, das KAP Formular auszufüllen?
    -Müssen die 200,- Euro noch als Hinzuverdienst mit aufgeführt werden?

    Danke für eine Info...
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