Hallo Mitglieder,
wer kann mir Auskunft geben zu den Unlagen in der Anlage V Zeile 12.
Mir ist nicht klar warum man hier die Umlagen angeben muss? Davon hat man als Vermieter nichts.
1.) Kann man diese dann auch bei den Werbungskosten auf Seite 2 Zeile 46 noch mal eintragen?
2.) Umlagen sind meines erachtens die Nebenkosten der Miete wie
Kaminkehrer, Wasser, Warmwasser, Strom, Heizung (zählt hier auch der Brennstoff dazu)?
3.) Muss man hier auch die Belege hinzufügen, z.B. Strom- / Wasserrechnung / Brenstoffabrechnung (Öl / Gas) ect?
4.) Was ist wenn ich den Brennstoff bereits im Jahre 2008 getankt habe und ihn nur anteilig zu jährlichen Verbrauch abgerechnet habe?
Eventuell kan mir hier jemand weiterhelfen.
LesHermann
wer kann mir Auskunft geben zu den Unlagen in der Anlage V Zeile 12.
Mir ist nicht klar warum man hier die Umlagen angeben muss? Davon hat man als Vermieter nichts.
1.) Kann man diese dann auch bei den Werbungskosten auf Seite 2 Zeile 46 noch mal eintragen?
2.) Umlagen sind meines erachtens die Nebenkosten der Miete wie
Kaminkehrer, Wasser, Warmwasser, Strom, Heizung (zählt hier auch der Brennstoff dazu)?
3.) Muss man hier auch die Belege hinzufügen, z.B. Strom- / Wasserrechnung / Brenstoffabrechnung (Öl / Gas) ect?
4.) Was ist wenn ich den Brennstoff bereits im Jahre 2008 getankt habe und ihn nur anteilig zu jährlichen Verbrauch abgerechnet habe?
Eventuell kan mir hier jemand weiterhelfen.
LesHermann
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