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Anlage V; Umlagen Zeile 12

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    Anlage V; Umlagen Zeile 12

    Hallo Mitglieder,

    wer kann mir Auskunft geben zu den Unlagen in der Anlage V Zeile 12.
    Mir ist nicht klar warum man hier die Umlagen angeben muss? Davon hat man als Vermieter nichts.

    1.) Kann man diese dann auch bei den Werbungskosten auf Seite 2 Zeile 46 noch mal eintragen?

    2.) Umlagen sind meines erachtens die Nebenkosten der Miete wie
    Kaminkehrer, Wasser, Warmwasser, Strom, Heizung (zählt hier auch der Brennstoff dazu)?

    3.) Muss man hier auch die Belege hinzufügen, z.B. Strom- / Wasserrechnung / Brenstoffabrechnung (Öl / Gas) ect?

    4.) Was ist wenn ich den Brennstoff bereits im Jahre 2008 getankt habe und ihn nur anteilig zu jährlichen Verbrauch abgerechnet habe?


    Eventuell kan mir hier jemand weiterhelfen.

    LesHermann

    #2
    AW: Anlage V; Umlagen Zeile 12

    Grundsätzliches:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=22215&highlight=umlagen

    1) Ja, das, was Sie tatsächlich ausgegeben haben.
    2) So isses.
    3) Normalerweise nicht.
    4) Was soll sein? Es gilt Zufluß-/Abfluß-Prinzip. Abfluß Werbungskosten in 2008, Zufluß Nebenkosten in 2009.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V; Umlagen Zeile 12

      Hallo InsiderFA,

      danke für die schnelle Antwort.
      Habe noch eine Frage zu 4) Wenn ich z.B. in Jahre 2008 für 2500Euro Heizöl gekauft habe und nur 1000Euro abgerechnet habe kann dann im Jahre 2008 der gesamte Betrag von 2500Euro als Werbungskosten angesetzt werden?

      Danke in voraus.
      LesHermann

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        #4
        AW: Anlage V; Umlagen Zeile 12

        Richtig. In 2008 2500 € für Öl ausgegeben und 1000 € Umlagen eingenommen. In 2009 das restliche Öl verbraucht und weitere 1500 € Umlagen eingenommen. Über beide Jahre betrachtet ein Nullsummenspiel.

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          #5
          AW: Anlage V; Umlagen Zeile 12

          Zitat: "Wer kann mir Auskunft geben zu den Umlagen in der Anlage V Zeile 12.
          Mir ist nicht klar warum man hier die Umlagen angeben muss? Davon hat man als Vermieter nichts."

          Liegt hier nicht ein Denkfehler vor? Bei den Umlagen in Anlage V Zeile 12 handelt es sich doch um Umlagen, die der Mieter an den Vermieter zahlt. Davon hat der Vermieter natürlich was.

          Die Umlagen, die der Vermieter selbst zahlt (z. B. bei vermieteten Eigentumswohnungen das Wohngeld) sind in Zeile 48 anzugeben.

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            #6
            AW: Anlage V; Umlagen Zeile 12

            Habe ich auch die Wahl die Umlagen gar nicht anzugeben?

            Unser Mieter zahlt 200.-Euro Nebenkosten, wir zahlen diese 200.-Euro an die Hausverwaltung.

            Warum soll man sich die ganze Arbeit machen mit der Abrechnung, der Vermieter hat ja dadurch keine Einnahmen, die er zu versteuern hat. Es ist nur Arbeit alles anzugeben.

            Hat man also die Wahl oder nicht? Falls ja, gibt es ein Vor- oder Nachteil die Umlagen nicht anzugeben.

            Gruß

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              #7
              AW: Anlage V; Umlagen Zeile 12

              Warum nochmal?

              https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23206

              Kommentar

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