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Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnung / Erträge aus Ausland (USA)

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    Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnung / Erträge aus Ausland (USA)

    Guten Tag,

    ich habe hier zwei inhaltliche Fragen zum Formular.

    Ich bin im Bereich IT tätig und habe Serverkosten aus den USA. Mir werden hier 16% amerikanische VAT in Rechnung gestellt. Ich bin mir nicht sicher, an welcher Stelle ich dies eintragen muss. In meiner EÜR-Software habe ich diese zunächst mit 0% USt eingetragen.
    Die gleiche Frage gilt umgekehrt - ich erhalte Werbeinnahmen, ebenfalls aus den USA. Ich finde hierzu keine Kennziffer.

    Können Sie mir hierbei kurz Input geben? Vielen Dank.

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnung / Erträge aus Ausland (USA)

    Zitat von pflanze Beitrag anzeigen
    Serverkosten aus den USA ... Ich bin mir nicht sicher, an welcher Stelle ich dies eintragen muss
    Rechnungsbetrag Kennzahl 52, 19 % Steuer Kennzahl 53

    Zitat von pflanze Beitrag anzeigen
    ich erhalte Werbeinnahmen, ebenfalls aus den USA. Ich finde hierzu keine Kennziffer
    Steht aber da . Kennzahl 45.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnung / Erträge aus Ausland (USA)

      Vielen Dank für die Antwort. Ist leider Neuland für mich das Thema.

      Werbeeinahmen USA - 45
      Werbeinnahmen Google Irland - 42
      Werbeeinnahmen Deutschland / Netto-Rechnung - 41
      "Normale" Faktura in DE - 82
      Serverkosten USA - 52 / 53 (wg. Reverse Charge Verfahren?) - an welcher Stelle kann ich die USt denn wieder ansetzen? Zeile 60? (Bspw. 100€ Kosten inkl. amerikanischer Steuer, also 19€ in 52 und 60?)
      Serverkosten DE / Brutto - 89
      Zuletzt geändert von pflanze; 15.04.2015, 00:31.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnung / Erträge aus Ausland (USA)

        Hallo Pflanze,

        das ganze klingt für mich leider nicht mehr nach einem ELSTER Problem sondern eher um fehlendes Wissen bzgl. des Umsatzsteuerrechts.
        Hier hilft dir gerne der Steuerberater deines Vertrauens weiter. Hier ist eine Steuerberatung nicht zulässig.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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