Hallo Mitglieder,
wer kann mir Auskunft geben zu Absetzung für Abnutzung in der Anlage V Zeile 33.
Mir ist nicht klar wieviel ich ier ansetzen kann.
1.) Ist hier die lineare oder degressive Ansetzung zu wählen?
Ich habe bisher die lineare gewählt aber nun kommen mir Zweifel ob dies richtig ist.
Das Objekt ist seit 2005 vorhanden.
2.)Kann man auch rückwirkend die Abschreibung ändern?
Eventuell kan mir hier jemand weiterhelfen.
LesHermann
wer kann mir Auskunft geben zu Absetzung für Abnutzung in der Anlage V Zeile 33.
Mir ist nicht klar wieviel ich ier ansetzen kann.
1.) Ist hier die lineare oder degressive Ansetzung zu wählen?
Ich habe bisher die lineare gewählt aber nun kommen mir Zweifel ob dies richtig ist.
Das Objekt ist seit 2005 vorhanden.
2.)Kann man auch rückwirkend die Abschreibung ändern?
Eventuell kan mir hier jemand weiterhelfen.
LesHermann
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