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Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung

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    Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung

    Hallo Mitglieder,

    wer kann mir Auskunft geben zu Absetzung für Abnutzung in der Anlage V Zeile 33.
    Mir ist nicht klar wieviel ich ier ansetzen kann.

    1.) Ist hier die lineare oder degressive Ansetzung zu wählen?

    Ich habe bisher die lineare gewählt aber nun kommen mir Zweifel ob dies richtig ist.
    Das Objekt ist seit 2005 vorhanden.

    2.)Kann man auch rückwirkend die Abschreibung ändern?


    Eventuell kan mir hier jemand weiterhelfen.

    LesHermann

    #2
    AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung

    Das selbe wie im Vorjahr, wenn Ihnen der Betrag nicht mehr geläufig ist, fragen Sie Ihren Bearbeiter im Finanzamt.
    Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig, umgekehrt nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V Zeile 33 Absetzung für Abnutzung

      Hallo InsideFA,

      Danke für die Antwort.
      Nun ist es mir mit der Zeile 33 klar.

      MfG
      LesHermann

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