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Handwerkerleistung bei Einzelveranlagung

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    Handwerkerleistung bei Einzelveranlagung

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem im Jahr 2014:

    Aufgrund einer größeren Maßnahme habe ich eine Rechnung mit einer Handwerkerleistung von über 10.000 EUR vorliegen.
    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung.
    Mein Partner wohnt mit mir im selben Haus.
    Also habe ich meine 10.000 EUR in Zeile 75 des Hauptvordruckes eingetragen.
    Des Weiteren habe ich in Zeile 76 die Angaben meines Partners eingetragen und in Zeile 77 einen bei mir zu berücksichtigenden Anteil von 100%, weil ich die Rechnung überwiesen habe.

    In der Berechnung wir dann aber nur eine Ermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 600 EUR ausgewiesen.
    Lösche ich die Angaben zum Partner stehen in der Berechung 1.200 EUR.

    Ich stehe gerade total auf dem Schlauch. Hat jemand eine Idee, was ich falsch machen, oder handelt es sich um einen Programmfehler?
    (Ich habe spaßeshalber meine Eingaben in 2013 vorgenommen und da rechnet er auch 1.200 EUR).

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

    MFG Sybilla

    #2
    AW: Handwerkerleistung bei Einzelveranlagung

    Das sieht nach einem Fehler in Vorausberechnungsmodul von ElsterFormular aus. Ich habe mit verschiedenen Werten auch kein anderes Ergebnis bekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Handwerkerleistung bei Einzelveranlagung

      Ich habe zu dem Thema jetzt noch einen anderen Thread gefunden. Das war eine Einzelveranlagung von Ehegatten und da funktionierte die Verteilung der Höchstbeträge, soweit erinnerlich.


      https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post190141
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        AW: Handwerkerleistung bei Einzelveranlagung

        Ja, da hat es scheinbar funktioniert, weil die Beträge sowieso ziemlich gering waren. Aber bei diesem hier hab ich das gleiche Problem wie ihr beide.

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          #5
          AW: Handwerkerleistung bei Einzelveranlagung

          Ja, da hat es scheinbar funktioniert, weil die Beträge sowieso ziemlich gering waren.
          Da funktioniert die Berechnung auch beim Höchstbetrag, das habe ich jetzt gerade noch einmal getestet.

          Bei Ehegatten bleibt natürlich die Zeile 77 und dementsprechend auch das Feld 223 leer. Sobald ein Eintrag in Zeile 77 erfolgt und der Wert 1 im Feld 223 erscheint, wird nur noch mit dem halben Höchstbetrag gerechnet.

          Davon kann man sich dann offenbar über den Prozenteintrag im Feld 221 auch noch etwas wegkürzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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