AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Hallo,
@UserElster
Ist und war doch meine Rede.
Und da gibt es NICHTS zum Absetzen.
Gruß FIGUL
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Keine Ankündigung bisher.
Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Ok, wir können uns doch auf folgendes einigen:
In der Steuererklärung ist der Betrag anzugeben, der von der Krankenkasse für das Finanzamt bescheinigt ist. Diese Bescheinigung sollte jeder Krankengeldempfänger von seiner KK erhalten haben.
Und die eigentliche Frage zur Abziehbarkeit der darauf entfallenden Versicherungsbeiträge ist eindeutig mit NEIN beantwortet.
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Hallo,
eben nicht.
der ausgezahlte Betrag ist doch immer geringer als der Betrag der für die Rentenversicherung /Sozialversicherung
angegeben wird
Gruß FIGUL
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Der tatsächlich ausgezahlte Betrag ist aber NICHT der Betrag für die Steuer, sondern der VOR Abzug.
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Hallo,
man bekommt 2 Bescheinigungen von der KK über das KG
Die eine ist brutto (für die Rentenunterlagen) Die andere enthält den ausgezahlten Betrag. Dieser Betrag wird in die Steuererkkärung eingetragen.
Steht auch jeweils in der Überschrift der Bescheinigung (bei AOK jedenfalls)
Gruß FIGUL
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Nein, da stimmen wir überein.
Und damit sind die 100 EUR Krankengeld (brutto) auf der Anlage N einzutragen und die 20 EUR (Versicherungsbeiträge zum Krankengeld) gehören nicht in die Steuererklärung.
Ich war nur über die Stelle
... also ob oder wo die Beiträge zu diesen Versicherungen einzutragen sind, wenn Jemand eine Versicherung abgeschlossen hat und sich in tausend Jahren im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhofft.
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Na ja.
Also intax hat eine Frage -richtig- beantwortet, die aber überhaupt Niemand gestellt hat.
Die Aussage "Ich bin der Meinung, es geht um die in der Bescheinigung der Krankenkasse ausgewiesenen Versicherungsbeiträge beim AUSGEZAHLTEN Krankengeld." ist schon richtig, aber was damit jetzt gesagt werden soll, weiß ich nicht: Das ausgezahlte Krankengeld ist eine Versicherungsleistung aus der Krankenversicherung, gut, z.B. mal angenommene 100 €. Die Frage war aber, was mit den aus diesen 100 € einbehaltenen und an die RV, Pflegeversicherung und ALV abgeführten -sagen wir mal 20 €- passiert, weswegen elster2015 nur z.B. 80 € cash auf die Kralle bekommen hat. Und bei diesen beispielhaften 20 € geht es um die Ausgabenseite.
Oder habe ich dich missverstanden und wir reden gepflegt aneinander vorbei ?
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Zitat von Picard777Du hast das missverstanden: In diesem Thread geht es um die Ausgabenseite, also ob oder wo die Beiträge zu diesen Versicherungen einzutragen sind, wenn Jemand eine Versicherung abgeschlossen hat und sich in tausend Jahren im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhofft.
Zitat von elster2015ich habe im Jahr 2014 einige Monate Krankengeld bezogen. Die Beiträge zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, die vom Brutto-Krankengeld abgezogen worden sind, möchte ich nun gerne als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) auf der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen...
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Zitat von intax Beitrag anzeigenDas Krankengeld kommt entweder auf die Anlage N ( Zeile 29) oder Mantelbogen Zeile 94), da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen haben die Beiträge nichts zu suchen.
Du meinst hingegen die Einnahmenseite, also wohin die Auszahlung der Versicherungsleistung kommt. Du hast zwar mit Deinen Fundstellen, ist aber gaaanz knapp am Thema vorbei.
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
Das Krankengeld kommt entweder auf die Anlage N ( Zeile 29) oder Mantelbogen Zeile 94), da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen haben die Beiträge nichts zu suchen.
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@ Picard 777
Danke, hatte leider selbst nicht die erforderlichen Rechte .
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Habe den Thread geöffnet und das Ganze zusammengeschoben.
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Abzug von Versicherungsbeiträgen bei Krankengeld
Im Beitrag hat man den Anschein, dass die Versicherungsbeiträge zum Krankengeld auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind. Dies ist aber laut Steuerrecht falsch, da Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3c Einkommensteuergesetz nicht abgezogen werden dürfen.
Die Versicherungsbeiträge zum Krankengeld sind daher in der Einkommensteuererklärung NICHT einzutragen.
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AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand
... wo genau also in welche Zeile bzw. welches Feld man die entsprechenden Zahlen eintragen muss.
Deine Unsicherheit verstehe ich deshalb nicht wirklich. Rentenversicherung macht z. B. nur in Zeile 6 Sinn, PV-Beiträge nur in Zeile 21.
Bei der ALV steht die passende Zeile sogar in der Ausfüllhilfe von ElsterFormular.
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Wo könnte es denn passen? Wo würde es bei den Papiervordrucken hingehören?
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