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Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    @UserElster

    Ist und war doch meine Rede.
    Und da gibt es NICHTS zum Absetzen.

    Gruß FIGUL

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Ok, wir können uns doch auf folgendes einigen:

    In der Steuererklärung ist der Betrag anzugeben, der von der Krankenkasse für das Finanzamt bescheinigt ist. Diese Bescheinigung sollte jeder Krankengeldempfänger von seiner KK erhalten haben.

    Und die eigentliche Frage zur Abziehbarkeit der darauf entfallenden Versicherungsbeiträge ist eindeutig mit NEIN beantwortet.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    eben nicht.
    der ausgezahlte Betrag ist doch immer geringer als der Betrag der für die Rentenversicherung /Sozialversicherung
    angegeben wird

    Gruß FIGUL

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Der tatsächlich ausgezahlte Betrag ist aber NICHT der Betrag für die Steuer, sondern der VOR Abzug.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    man bekommt 2 Bescheinigungen von der KK über das KG
    Die eine ist brutto (für die Rentenunterlagen) Die andere enthält den ausgezahlten Betrag. Dieser Betrag wird in die Steuererkkärung eingetragen.
    Steht auch jeweils in der Überschrift der Bescheinigung (bei AOK jedenfalls)

    Gruß FIGUL

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Nein, da stimmen wir überein.

    Und damit sind die 100 EUR Krankengeld (brutto) auf der Anlage N einzutragen und die 20 EUR (Versicherungsbeiträge zum Krankengeld) gehören nicht in die Steuererklärung.

    Ich war nur über die Stelle
    ... also ob oder wo die Beiträge zu diesen Versicherungen einzutragen sind, wenn Jemand eine Versicherung abgeschlossen hat und sich in tausend Jahren im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhofft.
    Das hatte sich für mich so gelesen, als hättest du gezahlte Beiträge für eine private Versicherung gemeint.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Na ja.

    Also intax hat eine Frage -richtig- beantwortet, die aber überhaupt Niemand gestellt hat.

    Die Aussage "Ich bin der Meinung, es geht um die in der Bescheinigung der Krankenkasse ausgewiesenen Versicherungsbeiträge beim AUSGEZAHLTEN Krankengeld." ist schon richtig, aber was damit jetzt gesagt werden soll, weiß ich nicht: Das ausgezahlte Krankengeld ist eine Versicherungsleistung aus der Krankenversicherung, gut, z.B. mal angenommene 100 €. Die Frage war aber, was mit den aus diesen 100 € einbehaltenen und an die RV, Pflegeversicherung und ALV abgeführten -sagen wir mal 20 €- passiert, weswegen elster2015 nur z.B. 80 € cash auf die Kralle bekommen hat. Und bei diesen beispielhaften 20 € geht es um die Ausgabenseite.

    Oder habe ich dich missverstanden und wir reden gepflegt aneinander vorbei ?

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von Picard777
    Du hast das missverstanden: In diesem Thread geht es um die Ausgabenseite, also ob oder wo die Beiträge zu diesen Versicherungen einzutragen sind, wenn Jemand eine Versicherung abgeschlossen hat und sich in tausend Jahren im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhofft.
    Ich bin der Meinung, es geht um die in der Bescheinigung der Krankenkasse ausgewiesenen Versicherungsbeiträge beim AUSGEZAHLTEN Krankengeld.

    Zitat von elster2015
    ich habe im Jahr 2014 einige Monate Krankengeld bezogen. Die Beiträge zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, die vom Brutto-Krankengeld abgezogen worden sind, möchte ich nun gerne als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) auf der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen...
    Also ist die Antwort von intax nicht ganz falsch. Das Krankengeld gehört auf die Anlage N. Die Versicherungsbeiträge, die auf das Krankengeld entfallen, haben in der Erklärung nichts zu suchen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von intax Beitrag anzeigen
    Das Krankengeld kommt entweder auf die Anlage N ( Zeile 29) oder Mantelbogen Zeile 94), da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen haben die Beiträge nichts zu suchen.
    Du hast das missverstanden: In diesem Thread geht es um die Ausgabenseite, also ob oder wo die Beiträge zu diesen Versicherungen einzutragen sind, wenn Jemand eine Versicherung abgeschlossen hat und sich in tausend Jahren im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhofft.

    Du meinst hingegen die Einnahmenseite, also wohin die Auszahlung der Versicherungsleistung kommt. Du hast zwar mit Deinen Fundstellen, ist aber gaaanz knapp am Thema vorbei.

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  • intax
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Das Krankengeld kommt entweder auf die Anlage N ( Zeile 29) oder Mantelbogen Zeile 94), da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen haben die Beiträge nichts zu suchen.

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    @ Picard 777

    Danke, hatte leider selbst nicht die erforderlichen Rechte .

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Habe den Thread geöffnet und das Ganze zusammengeschoben.

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  • UserElster
    antwortet
    Abzug von Versicherungsbeiträgen bei Krankengeld

    Im Beitrag hat man den Anschein, dass die Versicherungsbeiträge zum Krankengeld auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind. Dies ist aber laut Steuerrecht falsch, da Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3c Einkommensteuergesetz nicht abgezogen werden dürfen.

    Die Versicherungsbeiträge zum Krankengeld sind daher in der Einkommensteuererklärung NICHT einzutragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    ... wo genau also in welche Zeile bzw. welches Feld man die entsprechenden Zahlen eintragen muss.
    Wenn man die Zeilenbeschreibung in der Anlage Vorsorgeaufwand durchliest, dann stehen dafür insgesamt nur 3 Zeilen zur Verfügung, also für jede Versicherungsart 1 Zeile.

    Deine Unsicherheit verstehe ich deshalb nicht wirklich. Rentenversicherung macht z. B. nur in Zeile 6 Sinn, PV-Beiträge nur in Zeile 21.

    Bei der ALV steht die passende Zeile sogar in der Ausfüllhilfe von ElsterFormular.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Krankengeld und Anlage Vorsorgeaufwand

    Wo könnte es denn passen? Wo würde es bei den Papiervordrucken hingehören?

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