Hallo zusammen,
1. Frage: Muss ich zurückerstattete Lohnsteuer von 2013 in der Ekst 2014 angeben?
Ausserdem:
Ich, als normale Arbeitnehmerin, habe meinem Schwager (Freiberufler) ein Firmendarlehen über 16.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2014 fielen erstmals 684 Euro Zinsen an(Freistellungsauftrag bei der Bank habe ich).
Nun habe ich mich etwas belesen, so das ich zunächst die 684 Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §32d Abs.2 und 6 EStG zu dem versteuernden Einkünften dazurechnen muss.
2.Frage: in welche Zeile/n der Anlage Kap gehört das?
Dann möchte ich mich dem Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG, §70 EStDV bedienen. Wären hier dann wohl 136 Euro, richtig?
3.Frage: In welche Zeile/n der Anlage Kap gehört das?
Ich habe schon ein bisschen rumprobiert und gemerkt ohne eure Hilfe komme ich da nicht weiter.
Vielen Dank schonmal, Janny.
1. Frage: Muss ich zurückerstattete Lohnsteuer von 2013 in der Ekst 2014 angeben?
Ausserdem:
Ich, als normale Arbeitnehmerin, habe meinem Schwager (Freiberufler) ein Firmendarlehen über 16.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2014 fielen erstmals 684 Euro Zinsen an(Freistellungsauftrag bei der Bank habe ich).
Nun habe ich mich etwas belesen, so das ich zunächst die 684 Euro als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §32d Abs.2 und 6 EStG zu dem versteuernden Einkünften dazurechnen muss.
2.Frage: in welche Zeile/n der Anlage Kap gehört das?
Dann möchte ich mich dem Härteausgleich nach §46 Abs. 3 EStG, §70 EStDV bedienen. Wären hier dann wohl 136 Euro, richtig?
3.Frage: In welche Zeile/n der Anlage Kap gehört das?
Ich habe schon ein bisschen rumprobiert und gemerkt ohne eure Hilfe komme ich da nicht weiter.
Vielen Dank schonmal, Janny.
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