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Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten

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    Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten

    Guten Tag... ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2014 und hänge bei den Werbungskosten für meine Eigentumswohnung. Mir ist bewusst, dass ich die von mir eingezahlten Beträge zur Instandhaltungsrücklage steuerlich als Werbungskosten geltend mache, soweit sie auch verwendet wurde. In der Wohngeldabrechnung habe ich die Position: laufende Instandhaltung: xxx,xx EUR
    dadrunter habe ich aber auch die Positionen: Entnahme Instandhaltungsrücklagen: -xxx,xx EUR
    und Rückstellung Instandhaltung: xxx,xx EUR

    die Kosten für die erste Position "lfd. Instandhaltung" würde ich als Werbungskosten ansetzen. Nur was ist mit den anderen beiden Positionen "Entnahme Instandhaltungsrücklage" und "Rückstellung Instandhaltung"?

    U. U. sind das Begriffsverwendungen des Verwalters, mit denen ich nix anfangen kann.

    Danke

    #2
    AW: Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten

    Die laufenden Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage sind KEINE Werbungkosten.
    Erst zum Zeitpunkt der Verwendung.
    Konkret heißt dass das du nur die Entnahme aus der Rücklage als Werbungskosten eintragen darfst und NICHT die laufenden Zahlungen oder die Rückstellung .
    Mfg

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