Guten Tag... ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2014 und hänge bei den Werbungskosten für meine Eigentumswohnung. Mir ist bewusst, dass ich die von mir eingezahlten Beträge zur Instandhaltungsrücklage steuerlich als Werbungskosten geltend mache, soweit sie auch verwendet wurde. In der Wohngeldabrechnung habe ich die Position: laufende Instandhaltung: xxx,xx EUR
dadrunter habe ich aber auch die Positionen: Entnahme Instandhaltungsrücklagen: -xxx,xx EUR
und Rückstellung Instandhaltung: xxx,xx EUR
die Kosten für die erste Position "lfd. Instandhaltung" würde ich als Werbungskosten ansetzen. Nur was ist mit den anderen beiden Positionen "Entnahme Instandhaltungsrücklage" und "Rückstellung Instandhaltung"?
U. U. sind das Begriffsverwendungen des Verwalters, mit denen ich nix anfangen kann.
Danke
dadrunter habe ich aber auch die Positionen: Entnahme Instandhaltungsrücklagen: -xxx,xx EUR
und Rückstellung Instandhaltung: xxx,xx EUR
die Kosten für die erste Position "lfd. Instandhaltung" würde ich als Werbungskosten ansetzen. Nur was ist mit den anderen beiden Positionen "Entnahme Instandhaltungsrücklage" und "Rückstellung Instandhaltung"?
U. U. sind das Begriffsverwendungen des Verwalters, mit denen ich nix anfangen kann.
Danke
Kommentar