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Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

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    Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

    Hallo zusammen,

    nett daß mein anderer Thread geschlossen wurde obwohl da noch Fragen offen waren.

    Zweiter Versuch, ich bin denke ich allerdings schon etwas weiter gekommen und bitte nur noch um Drübersicht und OK oder NOK.

    Steuerschuldner und Leistungsempfänger sitzt in Lux, leistender Unternehmer in D und hat Rechnungen ohne USt ausgewiesen.

    Die Elster Eingabehilfe schlägt vor:

    "Die Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, sind in Zeilen 52 oder 53 (vgl. Erläuterungen zur Zeile 52 bis 53) einzutragen bzw. für im Ausland ansässige Unternehmer in Zeilen 25 und 26 der Anlage UN einzutragen."

    Variante A)
    Ich trage die Rechnungsbeträge OHNE UST in Zeile 52 oder 53 ein und mache KEINE weiteren Angaben im Block C

    ODER

    Variante B)
    wie A, aber ich trage zusätzlich Rechnungsbetrag und USt im Block C ein ? (Ist also Block C zwingend und alles unter F ergänzend ?)

    ODER C)

    User L.E.Fant meinte in einem anderen Post, daß statt A) die Zeile 57 (Feld 721) zu befüllen ist, habe ich das richtig so verstanden ?

    Danke vorab für Hilfestellung,
    neuron
    Zuletzt geändert von neuron; 21.04.2015, 11:09.

    #2
    AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

    Hallo neuron,

    ich weiß zwar nicht wer den anderen Thread geschlossen hat. Du hast aber eine Frage gestellt und die Antwort bekommen. Und immer wieder neu gefragt.

    Jetzt zweifelst Du meine Antwort erneut an. Wie kommst Du denn auf Zeile 52? Dort steht doch ganz eindeutig: § 13 b Abs. 2 Nr. ... usw. Das passt ja wohl überhaupt nicht, oder?

    Hier befinden wir uns in einem Softwareforum. Im von Dir gewählten Unterforum geht es um die Bedienung der Software ElsterFormular. Die Frage die Du stellst hat mit der Software nichts zu tun, sie betrifft das Papierformular genauso.

    Nachdem Du aber trotzdem Deine Antwort bekommen hast, sollen wir dann jede weitere in der Erklärung vorhandene Zeile mit Dir durchdiskutieren und begründen, warum die Antwort nach wie vor gültig bleibt?

    Kommentar


      #3
      AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

      Hallo L.E.Fant,

      Danke für Deine Antwort. Ich bin nur etwas verwirrt, weiter nichts. Also kann ich dem entnehmen, daß Deine Antwort nachwievor Gültigkeit hat (Block F Zeile 57 und FA-Nr. 721). Dann Danke nochmal dafür. Ich hab jetzt nur noch eine Frage: Muß ich jetzt in Block C Felder 22 bis 26 ZUSÄTZLICH etwas angeben oder ist mit den Angaben in Block F die Anlage UR nun korrekt ausgefüllt ? (Alle Felder und Zeilen beziehen sich auf das 2012er Formular)

      Sorry, daß ich so begriffsstutzig bin

      Gruß,
      neuron

      Kommentar


        #4
        AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

        bitteeeeeeeeeeeeeeeeeee

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          #5
          AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

          Zitat von neuron Beitrag anzeigen
          Muß ich jetzt in Block C Felder 22 bis 26 ZUSÄTZLICH etwas angeben
          Was könnte dort denn zutreffen?

          Kommentar


            #6
            AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

            Hallo L.E.Fant ...

            wenn Du so fragst, befürchte ich, ist die Antwort "Nichts" !?

            Danke vorab,
            neuron

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              #7
              AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

              Was steht denn in den Zeilen 22 bis 26, was dort einzutragen ist?

              Kommentar


                #8
                AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

                Dein didaktischer Ansatz in Ehren, aber können wirs nicht kurz machen, die Antwort wäre ein kurzes "Ja" oder "Nein", stattdessen
                eiern wir jetzt schon seit 5 Postings rum .... Ich habe hier von der Arbeit kein Zugriff auf ELSTER-online.

                Danke vorab !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

                  Zitat von neuron Beitrag anzeigen
                  Dein didaktischer Ansatz in Ehren, aber können wirs nicht kurz machen, die Antwort wäre ein kurzes "Ja" oder "Nein", stattdessen
                  eiern wir jetzt schon seit xx Postings rum .... Ich habe hier von der Arbeit kein Zugriff auf ELSTER-online.

                  Danke vorab !
                  Hallo neuron,
                  ich empfehle zu posten, wenn Du auch ELSTER-online bist, obwohl Du in ElsterFormular postest!
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Reverse Charge §13b - Felder 52 ff

                    oh mann stand ich auf dem Schlauch. "C" unter Anlage UR betrifft ja nur Leistungsempfänger, ich bin ja Leistender ... *rolleye*

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