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Anlage KAP Günstigerprüfung

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    Anlage KAP Günstigerprüfung

    Ich hatte auf Anlage KAP Zeile 4 ‚Ich beantrage Günstigerprüfung…‘ angekreuzt und insgesamt 828 EUR Einkünfte aus Kapitalerträge.
    In meinen Bescheid wurden 27 EUR (828EUR-801EUR) nicht berücksichtigt. Unter Erläuterungen steht:

    Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.
    Dadurch werden mir am Ende 6,66 EUR (inklusive Soli) weniger erstattet, wie meine Elsterberechnung ergibt.

    Rechnet das Elster-Programm anders wie das Finanzamt, oder wird diese Günstigerprüfung nicht bei der Elsterberechnung durchgeführt, sondern erst im Finanzamt?

    MfG

    #2
    AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

    IIRC hat ElFo noch nicht mitgekriegt, dass der Härtefallausgleich hier abgeschafft wurde.

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      #3
      AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      IIRC hat ElFo noch nicht mitgekriegt, dass der Härtefallausgleich hier abgeschafft wurde.
      Hiess der Typ nicht Eric, der manches nicht mitkriegt ?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

        Hallo,

        Leute es ging hier nicht um die Summe von 6,66 EUR, meine einzige Frage lautete anders.
        Leider gibt es in jeden Forum Typen die meinen mit sinnlosen Kommentaren besonders cool rüber zu kommen.

        Ich habe mir zum Test WISO Sparbuch 2015 installiert und alles genau so eingegeben wie unter Elster.
        Dort bekomme ich im Gegensatz zum Elster-Formular genau die Summe ausgerechnet, die ich vom Finanzamt erstattet bekomme.
        Also hat das Elster-Formular in diesen Punkt einen Bug.

        Damit können wir diesen Thread schließen.

        MfG

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          #5
          AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

          neysee hat die richtige Antwort gegeben: IIRC hat ElFo noch nicht mitgekriegt, dass der Härtefallausgleich hier abgeschafft wurde.

          Das nur zur Klarstellung, falls noch Jemand außer dem Threadersteller das nicht verstanden hat.

          IIRC ist i.ü. die Abkürzung für „Wenn ich mich richtig erinnere“, „wenn ich mich recht entsinne“ laut Wikipedia.

          Daher habe ich den Thread auch nochmal geöffnet.
          Zuletzt geändert von Picard777; 23.04.2015, 13:51. Grund: letzter Satz ergänzt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

            Um einen klassischen Satz aus der Abgabenordnung zu benutzen: Die Amtssprache ist deutsch.

            Hört sich ziemlich abgedroschen an, hat aber auch hier seine Berechtigung. Nicht jeder kann etwas mit denglischen Ausdrücken oder seltsamen, aus dem englischen abgeleiteten, Abkürzungen anfangen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

              IIRC ist seit Jahrzehnten etabliert, als es noch keine Foren, sondern das Usenet gab.
              Und wem es nicht wert ist, die 10 Sekunden ins Googeln zu investieren und festzustellen, dass ich zeitnah die völlig korrekte Antwort gegeben habe, dem muss ich meine Zeit auch nicht opfern. TANSTAAFL.

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                #8
                AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                Da muss ich Dir -für mich- widersprechen. Ob das Andere auch so sehen, kann ich nicht beurteilen.

                Der Sinn von Postings ist es m.E., dass der Fragende die Antwort versteht oder mutmaßlich versteht, nicht der Gebrauch einer Abkürzung an sich, DAMIT der Adressat googlen muss. Wenn gebräuchliche Abkürzungen verwendet werden, ist das dann auch sicherlich in Ordnung. Wenn dann der Begriff "IIRC" hier gebraucht wird, der MIR trotz zig Jahren gewisser EDV-User-Erfahrung zumindest nicht geläufig ist und dann vom nächsten Poster verblödelt wird, dann habe ich zumindest zuerst auf einen Tippfehler getippt. Erst danach kam ich darauf, dass das eine "richtige" Abkürzung sein KÖNNTE und habe gegoogelt.

                Das die Abkürzung nicht so gängig ist, ergibt sich m.E. auch daraus, dass hier im Elsterforum mittlerweile über die Jahre seit mindestens 2007 26.433 Themen mit 134.086 Beiträgen abliegen und eine Forensuche zeigt, dass diese Abkürzung in ganzen sieben (!) Beiträgen verwendet wurde. Einen Vergleich z.B. mit "IMHO" kann ich leider nicht liefern, da die Suchfunktion da die Aussage verweigert.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Da muss ich Dir -für mich- widersprechen. Ob das Andere auch so sehen, kann ich nicht beurteilen.

                  Der Sinn von Postings ist es m.E., dass der Fragende die Antwort versteht oder mutmaßlich versteht, nicht der Gebrauch einer Abkürzung an sich, DAMIT der Adressat googlen muss.
                  Diese Meinung akzeptiere ich, und tatsächlich bemühe ich mich auch, unübliche Abkürzungen zu vermeiden. Der Gebrauch von IIRC geschah nicht zur absichtlichen Verwirrung, aber ehrlich gesagt habe ich keine Lust, bei jedem Posting 5 Minuten drüber nachzudenken, ob mich jemand nicht verstehen könnte oder ob ich gemäß irgendeiner Amtssprache schreibe. Dann schreibe ich lieber gar nicht.

                  Manchmal würde es ja auch einfach reichen, nachzufragen. Der Threadersteller dürfte sich tatsächlich eher darüber echauffiert haben, dass ich seine 6,66 als Härte bezeichnete. Das wäre übrigens die echte Kritik an meiner Antwort. Korrekt hätte ich schreiben müssen, dass die Veranlagungsfreigrenze von 410€ für Nebeneinkünfte bei nichtselbständig Beschäftigten sowie die abgemilderte Besteuerung bis 820€ hier nicht mehr gilt. Der Härteausgleich ist eigentlich letzteres, mittlerweile findet man diesen Begriff eigentlich nicht korrekt oft für das Ganze.

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                    #10
                    AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Einen Vergleich z.B. mit "IMHO" kann ich leider nicht liefern, da die Suchfunktion da die Aussage verweigert.
                    Im Link sind wieder unerlaubte Zeichen enthalten. Aber wenn man bei google

                    imho site:elster.de/anwenderforum

                    eingibt dann kommt man auf 1700.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                      Hallo,

                      >>>Der Threadersteller dürfte sich tatsächlich eher darüber echauffiert haben, dass ich seine 6,66 als Härte bezeichnete.

                      Du meinst, er hätte dein "Härtefallausgleich" als kritische Äußerung verstanden (ala: "das ist ja die Härte, sich wegen der paar Euro aufzuregen")?
                      Ja, das könnte sein, daher sollten wir mal aufklären, das das ein Fachbegriff ist (kleine Beträge aufzulisten und zu belegen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, sowohl für den Steuerzahler als auch für den Sachbearbeiter - und dafür gibt es dann Freibeträge, Freigrenzen und eben die sogenannte Härtefallregelung). Da diese Regelung noch aus Zeiten ohne EDV stammt und mittlerweile - zumindest - Kapitalanlagen fast komplett elektronisch bearbeitet werden, hat man die Kapitalerträge nun aus dieser Sonderregel herausgenommen.

                      Übrigens ist die Fragestellung trotz des unwesentlichen Betrages von 6.66 Euro interessant, denn jetzt kennen wir wieder einen kleinen Elster-Bug. Und in anderen Fällen könnte das schon ein etwas höherer Betrag sein (zugegeben, richtig hoch geht nicht, denn ab ca. 1200 Steuern auf Kapitalerträge ist Schluss).


                      >>>Wenn dann der Begriff "IIRC" hier gebraucht wird, der MIR trotz zig Jahren gewisser EDV-User-Erfahrung zumindest nicht geläufig ist

                      Dem möchte ich in allen Punkten zustimmen, ich habe auch jahrzehntelange EDV-Erfahrung, und kannte die Abkürzung trotzdem nicht.


                      >>>Aber wenn man bei google
                      imho site:elster.de/anwenderforum
                      eingibt dann kommt man auf 1700.

                      Ich befürchte mal, dass ein nicht unbedeutender Anteil daran von mir stammt - das nur mal dazu, das auch eine größere Zahl nicht unbedingt etwas sagen muss (es können immer noch nur einer oder nur ein paar User sein).
                      EDIT: Grad mal ausprobiert, es sind 875

                      Das Problem ist auch, dass man manchmal denkt, es wäre ein üblicher und bekannter Begriff (bzw. eine Abkürzung), das muss aber nicht für alle Menschen gelten. Gerade bei den Fachbegriffen haben wir doch häufiger Missverständnisse (etwa Lohnsteuererklärung anstelle von Einkommensteuererklärung).
                      Aber manchmal bemerke ich das auch nicht. Beispielsweise konnte ich mit dem Satz "Leute es ging hier nicht um die Summe von 6,66 EUR, meine einzige Frage lautete anders." gar nichts anfangen, da hier eigentlich niemand auf den geringen Betrag eingegangen war. Erst jetzt vermute ich (s.o.), dass er "Härte" einfach falsch verstanden hat.

                      Ein ähnliches Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung: Die Abkürzung MfG. Da wurde ich auch schon mal gefragt, was das denn bedeuten soll (Anmerkung: bevor man mit einer solchen Frage ins Fettnäpfchen tritt sollte man wirklich erstmal Google fragen). Ich dachte da immer, dass das doch jeder wissen muss. Denn erstens ist das sogar ein Shortcut bei Word, und zweitens gab es mal einen erfolgreichen Song von den Fantastischen Vier mit selbigem Namen. ABER: Wer weder Textverarbeitungen nutzt noch zu meiner Generation/meinem Musikgeschmack gehört, der kennt es vielleicht doch nicht; man sollte auch mal über den Tellerrand schauen.
                      Fragt mal eure Eltern/Großeltern, was OMG heißt (zufällig sogar auch ein Song, sogar relativ aktuell).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                        @reckoner

                        Zitat:
                        (zugegeben, richtig hoch geht nicht, denn ab ca. 1200 Steuern auf Kapitalerträge ist Schluss).
                        mit den 1200 meinst du wohl Kapitalerträge und NICHT die Steuern.
                        Das wär schön

                        Gruß FIGUUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                          Hallo,

                          ja, stimmt natürlich.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Du meinst, er hätte dein "Härtefallausgleich" als kritische Äußerung verstanden (ala: "das ist ja die Härte, sich wegen der paar Euro aufzuregen")?
                            Nur so erscheint mir die Reaktion

                            Leute es ging hier nicht um die Summe von 6,66 EUR, meine einzige Frage lautete anders.
                            ansatzweise nachvollziehbar.

                            Dass ElsterFormular und/oder ElsterOnline hier tatsächlich noch nicht auf dem aktuellen Stand sind, wurde nach meiner Erinnerung hier schon vereinzelt berichtet. Hierauf bezog sich auch mein IIRC, denn ich hatte es mangels Zeit nicht selbst ausprobiert.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                              Dass die Berechnung der Anlage KAP für 2014 in ElsterFormular noch nicht bzw. mit falschen Rechtsstand rechnet ist bekannt.
                              Mfg

                              Kommentar

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