Ich hatte auf Anlage KAP Zeile 4 ‚Ich beantrage Günstigerprüfung…‘ angekreuzt und insgesamt 828 EUR Einkünfte aus Kapitalerträge.
In meinen Bescheid wurden 27 EUR (828EUR-801EUR) nicht berücksichtigt. Unter Erläuterungen steht:
Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.
Dadurch werden mir am Ende 6,66 EUR (inklusive Soli) weniger erstattet, wie meine Elsterberechnung ergibt.
Rechnet das Elster-Programm anders wie das Finanzamt, oder wird diese Günstigerprüfung nicht bei der Elsterberechnung durchgeführt, sondern erst im Finanzamt?
MfG
In meinen Bescheid wurden 27 EUR (828EUR-801EUR) nicht berücksichtigt. Unter Erläuterungen steht:
Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.
Dadurch werden mir am Ende 6,66 EUR (inklusive Soli) weniger erstattet, wie meine Elsterberechnung ergibt.
Rechnet das Elster-Programm anders wie das Finanzamt, oder wird diese Günstigerprüfung nicht bei der Elsterberechnung durchgeführt, sondern erst im Finanzamt?
MfG
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