Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung/Plausibiltätsprüfung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung/Plausibiltätsprüfung

    Hallo zusammen,

    ich bekomme bei der Plausibiliätsprüfung/Steuerberechnung die Meldung :
    Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet
    werden können.
    Selbst die KAP-Anlage wurde ordnungsgemäß ausgefüllt.
    Woran liegt das?

    #2
    AW: Steuerberechnung/Plausibiltätsprüfung

    Gib mal rechts oben im Suchfenster den Begriff Sachverhalte ein.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung/Plausibiltätsprüfung

      Zitat von Molly989 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich bekomme bei der Plausibiliätsprüfung/Steuerberechnung die Meldung :
      Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet
      werden können.
      Selbst die KAP-Anlage wurde ordnungsgemäß ausgefüllt.
      Woran liegt das?
      An der Anlage KAP!
      Die 100.000ste Frage, die noch immer nicht berechnet werden kann, weil die Berechnung noch nicht geht!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung/Plausibiltätsprüfung

        Zitat von Molly989 Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich bekomme bei der Plausibiliätsprüfung/Steuerberechnung die Meldung :
        Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet
        werden können.
        Selbst die KAP-Anlage wurde ordnungsgemäß ausgefüllt.
        Woran liegt das?
        Vielen Dank für die schnelle Rückanwort - nur leider hilft das nicht weiter. Wie gesagt, selbst die KAP-Anlage ist ordnungsgemäß ausgefüllt, auch als ich die KAPAnlage gelöscht hatte, zeigte mir das Programm den Abbruchhinweis an.
        Nach wie vor kann ich zwar die Plausibilitätsprüfung durchführen, aber bei der anschließenden Steuerberechnung erfolgt dieser Hinweis.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung/Plausibiltätsprüfung

          Wie gesagt, selbst die KAP-Anlage ist ordnungsgemäß ausgefüllt, auch als ich die KAPAnlage gelöscht hatte, zeigte mir das Programm den Abbruchhinweis an.
          Nicht an allem ist die Anlage KAP schuld, es kann auch an der Anlage G liegen!

          Welche Anlagen sind denn überhaupt beigefügt?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X