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lohnsteuerjahresausgleich 2013

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    lohnsteuerjahresausgleich 2013

    Hallo,

    Ich habe in 2013 ein Praktikum gemacht für 6 Monaten und die letzte 4 Monaten als Angestellte gearbeitet (bei dem gleichen Unternehmen). Mir ist gesagt das ich dann lohnsteuerjahresausgleich bekommen kann und so Steuergeld zurück bekommen kann.

    Mir ist nicht so klar ob Elster das jetzt schon weisst (und ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben muss) ob ich das irgendwo eingeben muss?

    Vielen Dank für die Erklärung

    VG,
    Waldo

    #2
    AW: lohnsteuerjahresausgleich 2013

    Zitat von waldov Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe in 2013 ein Praktikum gemacht für 6 Monaten und die letzte 4 Monaten als Angestellte gearbeitet (bei dem gleichen Unternehmen). Mir ist gesagt das ich dann lohnsteuerjahresausgleich bekommen kann und so Steuergeld zurück bekommen kann.

    Mir ist nicht so klar ob Elster das jetzt schon weisst (und ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben muss) ob ich das irgendwo eingeben muss?

    Vielen Dank für die Erklärung

    VG,
    Waldo
    Hallo,
    ELSTER weiss nichts, dein Finanzamt weiss nichts, mache doch einfach mal eine Einkommensteuererklärung mit ElsterFormular. Ob Du dann Deine Steuer zurückbekommst, steht in den Sternen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: lohnsteuerjahresausgleich 2013

      Ob Du dann Deine Steuer zurückbekommst, steht in den Sternen.
      Bei dem geschilderten Sachverhalt stehen die Sterne zumeist günstig!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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