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    Anlage Kind vergessen

    Hallo zusammen.

    Ich habe heute bemerkt, das ich die Anlage Kind in meiner Erklärung vergessen habe.

    Jetzt ist meine Frage, der bescheid ist heute gekommen: bringt hier eine schlichte Änderung etwas, oder würde sich der Betrag im Bescheid nicht ändern?

    Wir beziehen Kindergeld sowie Betreuungsgeld. Die kleine geht noch nicht in die Kita oä. Demnach kann ich doch auch nichts absetzen, oder habe ich was falsch verstanden?

    Über kurze Antwort würde ich mich freuen.

    Grüße

    #2
    AW: Anlage Kind vergessen

    Zitat von nicon Beitrag anzeigen
    würde sich der Betrag im Bescheid nicht ändern?
    Du befindest Dich hier im Forum für ElsterFormular. Mit ElsterFormular kannst Du das ausprobieren. Wenn Du ohne Anlage Kind rechnest dann müsste die Berechnung ja mit dem Bescheid übereinstimmen. Dann kannst Du die Berechnung nochmal mit Anlage Kind durchführen.

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      #3
      AW: Anlage Kind vergessen

      Danke für die Antwort.

      Genau das ist ja das Problem. Das Programm hat in der Rechnung eine Gutschrift errechnet, der bescheid ist aber eine Rückzahlung.

      Aber stimmt, auf die einfache Idee bin ich natürlich nicht gekommen. Werde die Anlage mal hinzufügen und neu berechnen lassen.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind vergessen

        Innerhalb der Einspruchsfrist könntest du die Anlage Kind nachreichen.

        Hier ausdrucken :
        http://www.formulare-bfinv.de

        und per Post nachreichen.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind vergessen

          Hallo,

          >>>Das Programm hat in der Rechnung eine Gutschrift errechnet, der bescheid ist aber eine Rückzahlung.

          EDIT: Ich ging davon aus, dass die errechnete Gutschrift schon bei der eingereichten Erklärung herauskam - ich bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, ob ich es richtig interpretiert habe.

          Dann weicht ja der Bescheid schon jetzt - ohne die Anlage Kind - von der Erklärung ab, das sollte als erstes ergründet werden. Falls du mit der Abweichung nicht einverstanden bist: Einspruch einlegen.
          Und wenn es doch OK ist (etwa weil deine Erklärung einen Fehler enthielt): Die Elster-Erklärung kopieren und so verändern, dass die Elsterberechnung mit dem Bescheid übereinstimmt. Und erst dann die Anlage Kind hinzufügen und wieder rechnen lassen, und nur wenn sich dann etwas am Ergebnis ändert lohnt es sich die Anlage Kind nachzureichen (das kann formlos geschehen, ich empfehle aber das richtige Formular zu benutzen, bekommt man beim Finanzamt oder online zum ausdrucken, mit Elster geht das nicht).

          Und grundsätzlich: Die Anlage Kind lohnt sich in der Regel nur, wenn entweder der Kinderfreibetrag besser als das Kindergeld ist (Günstigerprüfung), und/oder wenn Betreuungskosten angefallen sind.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 25.04.2015, 10:39.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage Kind vergessen

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Ich ging davon aus, dass die errechnete Gutschrift schon bei der eingereichten Erklärung herauskam - ich bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, ob ich es richtig interpretiert habe.
            Nein. Die Gutschrift ist bei der eingereichten Erklärung raus gekommen, das ist soweit richtig. Aber der Bescheid ist halt ein völlig anderer.
            Laut Erklärung, die ich auch so abgeschickt habe, bekäme ich 1500 wieder, der Bescheid besagt, ich soll 280 zahlen. Also irgendwas ist da Faul.

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Dann weicht ja der Bescheid schon jetzt - ohne die Anlage Kind - von der Erklärung ab, das sollte als erstes ergründet werden. Falls du mit der Abweichung nicht einverstanden bist: Einspruch einlegen.
            Und wenn es doch OK ist (etwa weil deine Erklärung einen Fehler enthielt): Die Elster-Erklärung kopieren und so verändern, dass die Elsterberechnung mit dem Bescheid übereinstimmt. Und erst dann die Anlage Kind hinzufügen und wieder rechnen lassen, und nur wenn sich dann etwas am Ergebnis ändert lohnt es sich die Anlage Kind nachzureichen (das kann formlos geschehen, ich empfehle aber das richtige Formular zu benutzen, bekommt man beim Finanzamt oder online zum ausdrucken, mit Elster geht das nicht).
            Ich habe jetzt mal die Anlage Kind hinzugefügt und ausgefüllt. Da bekomme ich bei der Berechnung nur das erste Blatt angezeigt. Eine Berechnung zeigt er mir gar nicht an. Lösche ich die Anlage Kind wieder, kommen wieder die 1500 raus. In wie weit soll ich die Kopie denn ändern? Ich habe ja nichts geltend gemacht. Ich habe nur die notwendigen Eintragungen gemacht.

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Und grundsätzlich: Die Anlage Kind lohnt sich in der Regel nur, wenn entweder der Kinderfreibetrag besser als das Kindergeld ist (Günstigerprüfung), und/oder wenn Betreuungskosten angefallen sind.
            Bei uns trifft beides nicht zu. Bleibt also nur noch zu klären, warum meine eingereichte Erklärung so extrem vom Bescheid abweicht.

            **UPDATE**

            Aus mir nicht erklärlichen Gründen, rechnet er nun auch mit der Anlage Kind vernünftig aus. Bleibt aber weiterhin die Abweichung. In wie weit kann man sich denn auf die Rechnung im Programm verlassen? In den letzten Jahren kam bei mir eigentlich immer das raus, was errechnet wurde.
            Zuletzt geändert von nicon; 25.04.2015, 11:23.

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              #7
              AW: Anlage Kind vergessen

              Hallo,

              >>>In wie weit soll ich die Kopie denn ändern?

              Der Klassiker (ich glaub' ich nehme das demnächst in meine Signatur auf): Was hast du in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 angekreuzt?
              Außerdem: Gab es Lohnersatzleistungen?


              >>>Aber der Bescheid ist halt ein völlig anderer.

              Wie, ein völlig anderer? Die Elsterberechnung stimmt doch grob ziemlich genau mit den Bescheiden überein, vergleich doch einfach mal Zeile für Zeile, dann kommst du sicher schnell auf die Abweichung.
              Noch einfacher geht es mit dem Bescheiddatenvergleich, den muss man aber schon bei der Einreichung beantragen (hast du das?).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage Kind vergessen

                Oh man. Die Anlage hab ich auch vergessen. Was ist denn bloß an dem Tag los gewesen.

                Zeile 11 habe ich bei beiden "nein" angekreuzt. Nun besagt die Berechnung : 375€
                Wenn dort kein - vor steht, ist es eine Nachzahlung, richtig? Weil dann stimmt der Beischeid nun, bis auf 100€, mit er Erklärung überein.

                Lohnersatzleistungen gab es für meine Frau. Kindergeld und Elterngeld. Die sind in Anlage Kind aber schon ausgefüllt gewesen.

                Man man man, an dem Tag habe ich wohl mehr als gepennt!! Ich danke dir vielmals für deine Hilfe, ohne wäre ich glaube ich nie drauf gekommen :/
                Zuletzt geändert von nicon; 25.04.2015, 11:52.

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                  #9
                  AW: Anlage Kind vergessen

                  Hallo,

                  >>>Oh man. Die Anlage hab ich auch vergessen. Was ist denn bloß an dem Tag los gewesen.

                  Kann ja mal passieren. Ich bin übrigens der Meinung, dass das Finanzamt die Sonderausgaben trotzdem berücksichtigen muss, denn sie wurden indirekt über die Lohnsteuerbescheinigung erklärt. Wichtig könnte das werden, wenn die Einspruchsfrist vorbei wäre.


                  >>>Zeile 11 habe ich bei beiden nein angekreuzt.

                  Wieso NEIN? Kannst du das mal begründen? Die Regel ist nämlich JA.


                  >>>Wenn dort kein - vor steht, ist es eine Nachzahlung, richtig?

                  Ja. Minus=Erstattung, Plus=Nachzahlung.


                  >>>Lohnersatzleistungen gab es für meine Frau.

                  Und, auch eingetragen? Wo genau?


                  >>>Kindergeld und Elterngeld.

                  Bitte nicht vermischen. Beide Zahlung sind zwar durch das Kind begründet, aber nur das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung.


                  >>>Die sind in Anlage Kind aber schon ausgefüllt gewesen.

                  Wie jetzt, auch das Elterngeld? Das wäre nämlich falsch. (in welche Zeile denn eigentlich?)

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Anlage Kind vergessen

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    >>>Zeile 11 habe ich bei beiden nein angekreuzt.
                    Wieso NEIN? Kannst du das mal begründen? Die Regel ist nämlich JA.
                    Okay. Ich hatte das bisher in jeder mit nein angekreuzt. Ob ja oder nein macht zumindest bei mir in der Berechnung keinen Unterschied. Hab den Absatz in dem Programm wohl falsch interpretiert.

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    >>>Lohnersatzleistungen gab es für meine Frau.
                    Und, auch eingetragen? Wo genau?
                    >>>Kindergeld und Elterngeld.
                    Bitte nicht vermischen. Beide Zahlung sind zwar durch das Kind begründet, aber nur das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung.
                    Ja. Kindergeld in der Anlage Kind direkt zu Anfang. Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2014
                    Elterngeld unter Hauptvordruck, Seite 4: Sonstige Angaben und Anträge. Zeile 94. Dort wird auch Elterngeld aufgeführt. Hatte schon gelesen das nur das Elterngeld zählt. Aber wie gesagt, Kindergeld war auch gefordert.

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    >>>Die sind in Anlage Kind aber schon ausgefüllt gewesen.
                    Wie jetzt, auch das Elterngeld? Das wäre nämlich falsch. (in welche Zeile denn eigentlich?)
                    Nicht beides in der Anlage Kind. Wie oben beschrieben, wird Kindergeld direkt zu Anfang in der Anlage Kind gefordert. Elterngeld dann vorher in Hauptvordruck, Seite 4

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                      #11
                      AW: Anlage Kind vergessen

                      Hallo,

                      >>>Ob ja oder nein macht zumindest bei mir in der Berechnung keinen Unterschied.

                      Dann liegst du noch unter der Höchtgrenze (1900 Euro).


                      >>>Elterngeld unter Hauptvordruck, Seite 4: Sonstige Angaben und Anträge. Zeile 94.

                      Wenn du für deine Frau keine Anlage N hast ist das korrekt (aber nur dann, die Anlage N geht vor, auch dort können Lohnersatzleistungen eingetragen werden).


                      >>>Hatte schon gelesen das nur das Elterngeld zählt. Aber wie gesagt, Kindergeld war auch gefordert.

                      Ja, richtig, angeben kann man beides, aber eben an unterschiedlichen Stellen und auch mit unterschiedlichen Auswirkungen (Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, Kindergeld ist hingegen steuerfrei).


                      >>>Nicht beides in der Anlage Kind.

                      Alles klar (ich hatte nur gefragt, weil du "Die sind in Anlage Kind" - Plural - geschrieben hattest).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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