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Fehler bei Berechnung der Steuer

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    Fehler bei Berechnung der Steuer

    Ich erhalte immer die Meldung : Steuer kann nicht berechnet werden im Mantelbogen Seite 4 fehlt ein aktuelles Datum, ich habe aber keinerlei Einträge gemacht oder zu machen auf Seite 4.
    Was ist zu tun ?

    #2
    AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

    Zitat von manager46 Beitrag anzeigen
    Ich erhalte immer die Meldung : Steuer kann nicht berechnet werden im Mantelbogen Seite 4 fehlt ein aktuelles Datum, ich habe aber keinerlei Einträge gemacht oder zu machen auf Seite 4.
    Was ist zu tun ?
    Hallo,

    eventuell in Zeile 108 Angaben Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten im Ausland. Gegebenenfalls bei

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      #3
      AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

      Zitat von manager46 Beitrag anzeigen
      Ich erhalte immer die Meldung : Steuer kann nicht berechnet werden im Mantelbogen Seite 4 fehlt ein aktuelles Datum, ich habe aber keinerlei Einträge gemacht oder zu machen auf Seite 4.
      Was ist zu tun ?
      Hallo,

      eventuell in Zeile 108 -Angaben Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten im Ausland- bei Stpfl. bzw. Ehefrau, je nach dem, -N e i n- ankreuzen. Danach war bei mir die Plausi ok.

      MfG
      W800

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        #4
        AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

        Das war auch meine Idee habe nein angekreutzt aber der Fehler bleibt, ein" Datum außerhalb des Gültigkeitsbereiches " Habe aber kein Datum eingegeben.

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          #5
          AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

          Hallo!

          Erscheint der Fehler erst bei der Steuerberechnung oder schon bei der Plausibilitätsprüfung? Wenn bei der Plausi: wo wird das fehlende Datum markiert?

          Grundsätzlich gibt es auf der 4. Seite des Hauptvordrucks nur Datumseingaben bei teilweiser (un)beschränkter Steuerpflicht also bei Zuzug aus dem Ausland.

          Hier sollte vielleicht überprüft werden, ob irgendwo "falsche" Angaben zu ausländischen Einkünften gemacht wurden...

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            #6
            AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

            Zitat von manager46 Beitrag anzeigen
            Das war auch meine Idee habe nein angekreutzt aber der Fehler bleibt, ein" Datum außerhalb des Gültigkeitsbereiches " Habe aber kein Datum eingegeben.
            Hallo manager46,

            habe Plausi mit Berechnung verwechselt. Trotzdem, du weißt sicher, dass die Berechnung nur ein Service ohne steuerrechtliche Bindung ist, die Datenübermittlung, so die Plause ohne Fehler war, trotzdem möglich ist. Is somit nur die Frage was man vor dem Erhalt des verbindlichen Steuerbescheids wissen möchte. Überschlagsmäßig läßt sich das bei unkomplizierten Steuerfällen sogar selbst berechnen.

            Ich würde wegen der Berechnung nicht weiter auf Fehlersuche gehen, sondern übermitteln.

            MfG
            W800

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              #7
              AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

              Zitat von manager46 Beitrag anzeigen
              Das war auch meine Idee habe nein angekreutzt aber der Fehler bleibt, ein" Datum außerhalb des Gültigkeitsbereiches " Habe aber kein Datum eingegeben.
              noch eine Idee. Über das Menü Datei können vor der Übermittlung des abgeschlossenen Steuerfalls eine oder mehrere Kopien desselben angelegt werden. In diesen kann man ebenfalls die Berechnung durchführen und das auch nach Übermittlung der Steuerdaten an das FA.

              Die Fehlersuche ist dann so eine Art Zeitvertreib.

              MfG
              W800

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                #8
                AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

                das problem mit dem gueltigkeitsbereich hatten wir schonmal. hier ist die fehlermeldung ggf. irrefuehrend, da im vorjahr auf seite 4 des hauptvordruckes die angaben bei behinderung standen, also gueltigkeit des ausweises etc.
                diese finden sich in diesem jahr tatsaechlich auf seite 3 des hauptvordruckes, daher dort nochmal kontrollieren, ob die daten sinn machen (falls eine behinderung vorliegt und dort angaben gemacht wurden).
                die fehlermeldung in diesem jahr wurde offenbar bzgl. der bemaengelte seite nicht angepasst und verweist in diesem zusammenhang fälschlicherweise auf seite 4.

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                  #9
                  AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

                  Scheint so, dass es schwer fällt zu verstehen, dass die Berechnung eine Zusatzfunktion ist, mit der man lediglich seine Neugier befriedigt, ob man eventuell Steuer erstattet bekommt oder nachzahlen wird müssen.

                  Sinn und Zweck jeglicher Steuererklärung ist doch, diese möglichst fehlerfrei zu erstellen und inklusive der erforderlichen Belege so rasch wie möglich an das Finanzamt zu übermitteln, auf welche Weise auch immer.

                  Ist die Plausibilitätsprüfung und das ist die einzige Hürde, fehlerfrei, ist die Übermittlung, ob Berechnung richtig oder falsch, jederzeit möglich. Warum also an die Berechnung
                  v o r der Datenübermittlung Zeit verschwenden.

                  Wie ich in diesem Thread schon darstellte, können, auch nach der Übermittlung der Steuerdaten, eine oder mehrere Kopien des Steuerfalls erstellt und danach editiert werden. Da kann dann auch die Berechnung noch mal erfolgen und zwar ohne jeglichen Zeitdruck in Bezug auf den Ablieferungstermin.

                  Alle die dann meinen, zum Einzelfall einen Beitrag leisten zu müssen, können das uneingeschränkt nach wie vor. Aber der Steuerfall ist abgeliefert.

                  Denke, da steckt ein Quäntchen Logik drin.

                  MfG
                  W800

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                    #10
                    AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

                    Hallo W800,

                    erstmal gebe ich Dir Recht, die Berechnung ist ein "Sevice", und sollte als ein solcher auch betrachtet werden. Wenn sich Anwender über diesen "Service" beklagen, sollten sie die Hotline belästigen, um ggfs. eine Änderung herbeizurufen.

                    Andererseits, wenn ich einen Service bereitstelle, sollte ich auch tunlichst dafür sorgen, dass er funktioniert.
                    Dienstleistungswüste - Deutschland!

                    Und noch andererseits: Der Fehler der Berechnung sitzt nicht immer im Computer, manchmal sitzt er davor.
                    ICH HABE EXAKT DEN SELBEN FEHLER -aber 1. ein anderes Betriebssystem, 2. ein Firmennetzwerk, 3. arbeite mit 10.xxx schieß mich tod, 4. habe von Admin-Rechten nie was gehört, 5. kann ein Forum nicht von Anfang an lesen, 6. nach dem Lesen eines Threads bin ich auch nicht schlauer, 7. weil ich nicht schlauer bin, habe ich ALLES (nämlich nichts) aus dem vorherigen thread getan und 8. das Programm ist Mist.

                    Gruß
                    Stiller
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Fehler bei Berechnung der Steuer

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Hallo W800,

                      erstmal gebe ich Dir Recht, die Berechnung ist ein "Sevice", und sollte als ein solcher auch betrachtet werden. Wenn sich Anwender über diesen "Service" beklagen, sollten sie die Hotline belästigen, um ggfs. eine Änderung herbeizurufen.

                      Andererseits, wenn ich einen Service bereitstelle, sollte ich auch tunlichst dafür sorgen, dass er funktioniert.
                      Dienstleistungswüste - Deutschland!

                      Und noch andererseits: Der Fehler der Berechnung sitzt nicht immer im Computer, manchmal sitzt er davor.
                      ICH HABE EXAKT DEN SELBEN FEHLER -aber 1. ein anderes Betriebssystem, 2. ein Firmennetzwerk, 3. arbeite mit 10.xxx schieß mich tod, 4. habe von Admin-Rechten nie was gehört, 5. kann ein Forum nicht von Anfang an lesen, 6. nach dem Lesen eines Threads bin ich auch nicht schlauer, 7. weil ich nicht schlauer bin, habe ich ALLES (nämlich nichts) aus dem vorherigen thread getan und 8. das Programm ist Mist.

                      Gruß
                      Stiller

                      Ay,ay, Sir!

                      Damit kann kaum jemand etwas anfangen. Aber irgendwie will man ja am Ball bleiben. Außerdem erhöht sich so die Anzahl der Beiträge. Fehlen noch exakt 259 bis die 1000 voll sind. Das dürfte noch in 2010 zu schaffen sein. Ob andere dadurch schlauer werden???

                      Gruß
                      W800

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