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Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes

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    Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes

    Ich bin jetzt bei "Anlage Kind / Ziffer 31" angekommen und weiß nicht, was ich da eintragen muss. Meine Tochter ist über mich in einer gesetzlichen Kasse versichert. Sind die "Beiträge zur Krankenversicherung des Kindes", die im Elster Formulat abgefragt werden identisch mit dem auf meiner Lohnsteuerkarte angegebenen Jahresbeitrag zu "Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung"? Muss ich diese beiden Beträge dann zusammenaddieren und dort eintragen?

    #2
    AW: Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes

    In der gesetzlichen Krankenkasse sind die Kinder beitragsfrei mitversichert, da muss nichts eingetragen werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge zu Krankenversicherungen des Kindes

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist ja ein super Portal hier!
      Nörgelmir

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