Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Sohn war bis zum 03.07.2014 in der Ausbildung und hat dafür einen eigenen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Ab dem 04.07.2014 hat er dann voll gebarbeitet und hat wiederum einen eigenen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Muss ich jetzt bei der zweimal die Anlage N für ihn ausfüllen?
Woraus ist dann ersichtlich, dass er bis zum 03.07.2015 in Ausbildung ware und keine Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag bezahlt hat?
Ansonsten werden beide Lohnsteuerbescheinigungen ja miteinander verrechnet und er müsste Lohnsteuer nachzahlen.
Das kann doch nicht sein.
Bis zum 03.07.2015 läuft er ganz normal über meine Einkommensteuererklärung.
ich habe folgendes Problem:
Mein Sohn war bis zum 03.07.2014 in der Ausbildung und hat dafür einen eigenen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Ab dem 04.07.2014 hat er dann voll gebarbeitet und hat wiederum einen eigenen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Muss ich jetzt bei der zweimal die Anlage N für ihn ausfüllen?
Woraus ist dann ersichtlich, dass er bis zum 03.07.2015 in Ausbildung ware und keine Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag bezahlt hat?
Ansonsten werden beide Lohnsteuerbescheinigungen ja miteinander verrechnet und er müsste Lohnsteuer nachzahlen.
Das kann doch nicht sein.
Bis zum 03.07.2015 läuft er ganz normal über meine Einkommensteuererklärung.
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