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    Vermietung

    Hallo,
    wir vermieten seit 2013 Zimmer einer WG. Ist es zwingend notwendig eine GbR zu gründen? Wenn ja warum und würde es auch anders funktionieren?
    Danke MB

    #2
    AW: Vermietung

    Zitat von mausebär Beitrag anzeigen
    Ist es zwingend notwendig eine GbR zu gründen?
    Habt Ihr doch schon gemacht:

    Zitat von mausebär Beitrag anzeigen
    wir vermieten
    Was hat das jetzt mit ElsterFormular zu tun?

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      #3
      AW: Vermietung

      Lest mal das BGB, da sind auch Zwangsgemeinschaften aufgeführt!
      Auch eine Fahrgemeinschaft ist per Gesetz eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
      Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
      und noch heute gültig!
      Zuletzt geändert von stiller; 26.04.2015, 20:24.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Vermietung

        Hallo,

        >>>wir vermieten seit 2013 Zimmer einer WG.

        Und wer seid ihr? Die Hauptmieter? Wenn ja, ist die vereinnahmte Miete proportional zur Gesamtmiete (pro m²)?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Vermietung

          Wir sind Hauseigentümer und vermieten Zimmer in unserem Haus unter.

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            #6
            AW: Vermietung

            Zitat von mausebär Beitrag anzeigen
            Wir sind Hauseigentümer und vermieten Zimmer in unserem Haus unter.
            Also seid ihr eine Grundstücksgemeinschaft, per Vertrag oder per Gesetz.

            Und? Welche Frage, die nicht Steuerrecht betrifft, habt ihr noch?
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Vermietung

              Wir sind Hauseigentümer ...
              Wenn sich hinter Wir keine verheirateten/verpartnerten Personen verbergen, dann müsst ihr als Gemeinschaft eine Feststellungserklärung einreichen. Das geht im ElsterOnline-Portal!

              Für euer privatrechtliches Gemeinschaftsverhältnis und die Regelungen hierzu interessiert sich die Finanzverwaltung nicht wirklich, wichtig ist, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Beteiligten entsprechend ihren Anteilen an der Gemeinschaft zugeordnet werden und dann von diesen ordnungsgemäß versteuert werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Vermietung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn sich hinter Wir keine verheirateten/verpartnerten Personen verbergen, dann müsst ihr als Gemeinschaft eine Feststellungserklärung einreichen. Das geht im ElsterOnline-Portal!

                Für euer privatrechtliches Gemeinschaftsverhältnis und die Regelungen hierzu interessiert sich die Finanzverwaltung nicht wirklich, wichtig ist, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den Beteiligten entsprechend ihren Anteilen an der Gemeinschaft zugeordnet werden und dann von diesen ordnungsgemäß versteuert werden.
                Ich frage nur nach der zu erwartenden Grundbucheintragung: Wer ist Eigentümer?
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                  #9
                  AW: Vermietung

                  Hallo,

                  >>>Wir sind Hauseigentümer und vermieten Zimmer in unserem Haus unter.

                  Was denn nun, Eigentümer oder Mieter (weil untervermieten kann natürlich nur ein Mieter, der Eigentümer vermietet - ohne unter). Und wohnt ihr (oder einer von euch) mit in der Immobilie?

                  Und wer "wir" sind würde mich auch interessieren.
                  Aber erklärt wurde ja schon, dass außer bei Ehepaaren (bzw. eingetragenen Lebensgemeinschaften) es immer eine GbR ist. Der häufigste Fall dürften Erbengemeinschaften sein.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Vermietung

                    Danke erst mal für die schnellen Infos.
                    Ich wußte nicht, das bei Untervermietung und Vermietung ein Unterschied besteht.
                    Aber nach allem Anschein ist eine GbR die richtige Variante.
                    Danke.

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                      #11
                      AW: Vermietung

                      Hallo,

                      >>>Ich wußte nicht, das bei Untervermietung und Vermietung ein Unterschied besteht.

                      Besteht auch nicht (steuerrechtlich zumindest).

                      Mir war - und ist - nur überhaupt nicht klar, um was es geht, Möglichkeiten:

                      - du lebst in einer WG, bist Hauptmieter, und vermietest einzelne Zimmer unter

                      - du bist Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses und vermietest zimmerweise (alles)

                      - du bist Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses und vermietest das ganze an eine Person (welche dann wieder untervermietet)

                      - du vermietest nicht nur zimmerweise, sondern auch kurzzeitig (Pension)

                      Und auf all' diese Möglichkeiten folgen jeweils leicht unterschiedliche Vorgehensweisen bezüglich der Steuererklärung.

                      Dazu kommt dann, dass es wohl mehrere Eigentümer sind. Da stellt sich dann die Frage, ob es insgesamt geteilt ist (jeder besitzt z.B. 50%), oder räumlich (einem gehört die Wohnung im Erdgeschoss, dem anderen die im Dachgeschoss).

                      Sorry, aber wenn man fast keine Infos gibt, dann kann auch keine ordentliche Antwort herauskommen. Daher: Geh' zum Steuerberater (der kann dann auch die AfA ermitteln, ist nicht ganz so einfach).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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