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Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

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    Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

    Hallo an alle!

    ich habe leider bei den letzten 2 Steuererklärungen (2012 und 2013) vergessen anzukreuzen "Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags".

    In den Bescheiden vom Finanzamt wurde schön aufgelistet, dass ich negativ zu versteuernde Einkünfte hatte. ich habe mich immer gefragt wo dieser Verlustfeststellungsbescheid ist, habe aber erst jetzt gelernt, dass ich dazu dieses Kästchen oben auf dem Mantelbogen hätte ankreuzen müssen.

    Meine Frage ist nun. Was kann ich da im Nachhinein noch machen?

    #2
    AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

    den Antrag stellen, ggf formlos. Aber nur, wenn du einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte hast. Das zu versteuernde Einkommen nützt da nichts.

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      #3
      AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

      Ok, ich versuche es mal formlos. Besteht da eigentlich ein Rechtsanspruch, dass das Finanzamt das noch ändert?


      Ja, der Gesamtertrag des zu versteuernden Einkommens war negativ.

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        #4
        AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

        Bitte GENAU lesen: Den Text "Gesamtertrag des zu versteuernden Einkommens" wirst Du im Bescheid nirgends finden. Entscheidend ist, ob der "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ ist. Ob das "zu versteuernde Einkommen" negativ ist, interessiert nicht !!!
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

          Hallo Taxinvasion,

          eigentlich machen das die Finanzämter auch von sich aus.
          Hast du Kloebis Beitrag richtig gelesen -> wenn das zu versteuernde Einkommen negativ ist gibt es keinen Verlustvortrag.
          Der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein.
          Schau dir deine Steuerbescheide mal an -> Der Gesamtbetrag der Einkünfte kommt vor dem zu versteuernden Einkommen.

          Tschüß

          P.S. ....da war einer schon schneller.
          Zuletzt geändert von holzgoe; 27.04.2015, 16:38. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

            Danke für eure Antworten. Nun, mein Fananzamt hat diesen Verlustfeststellungsbescheid nicht von alleine ausgehändigt. Werde da mal nachhacken.

            Zu euren Anmerkungen: ja, der "Gesamtbetrag der Einkünfte" war negativ in den beiden Jahren.

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              #7
              AW: Verlustvortrag nachträglich beantragen bei schon gemachter Steuererkährung?

              Hallo Taxinvasion,

              kannst Du mir sagen, ob Dein Vorstoß beim Finanzamt funktioniert hast und Du den Verlustvortrag somit noch geltend machen kommst?

              Herzlichen Dank und viele Grüße
              Lauriot

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