AW: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit
Ich würde in dem Busdepot eher einen Sammelpunkt sehen, von dem aus die Auswärtstätigkeit der Kontrolleurin beginnt, wobei eben bei der Auswärtstätigkeit selbst keine Fahrtkosten anfallen.
Die Situation unterscheidet sich insoweit nicht von der eines Busfahrers im Linienverkehr.
Bei entsprechender Dauer des Dienstes könnte aber Verpflegungsmehraufwand in Betracht kommen.
Ich würde in dem Busdepot eher einen Sammelpunkt sehen, von dem aus die Auswärtstätigkeit der Kontrolleurin beginnt, wobei eben bei der Auswärtstätigkeit selbst keine Fahrtkosten anfallen.
Die Situation unterscheidet sich insoweit nicht von der eines Busfahrers im Linienverkehr.
Bei entsprechender Dauer des Dienstes könnte aber Verpflegungsmehraufwand in Betracht kommen.
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