Hallo,
ich bin da auf ein Phänomen gestoßen, welches ich mit laut Wikipedia nur durch den "Haken" in der roten gepunkteten Linie (Grenzsteuer mit Soli) erklären kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:E..._in_D_2014.svg
Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen müsste eigentlich erst in wesentlich höheren Bereichen (31500 EUR ZVE verheiratet) zugunsten der Besteuerung nach
§32d Abs 1 EStg ausschlagen, aber wenn man genau in diesen Bereich fällt, dann ist 32d Abs 1 doch günstiger.
Die Ursache scheint dies Übergangsphase beim Soli ab 1944 EUR Steuer zu sein (Begrenzung der darüber liegenden Beträge auf 20%)
Stimmt das so?
Der Bereich ist ja relativ klein. Bedeutet das aber, dass man sicherheitshalber trotzdem alle Kapitalerträge erklären und die Günstigerprüfung durchführen lassen sollte, insbesondere dann, wenn sich noch was ändern kann z.B. weil eine Beteiligung ihre Steuer erst viel viel später zustande bekommt und die daraus resultierenden Daten an das eigene Finanzamt übermittelt)
ich bin da auf ein Phänomen gestoßen, welches ich mit laut Wikipedia nur durch den "Haken" in der roten gepunkteten Linie (Grenzsteuer mit Soli) erklären kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:E..._in_D_2014.svg
Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen müsste eigentlich erst in wesentlich höheren Bereichen (31500 EUR ZVE verheiratet) zugunsten der Besteuerung nach
§32d Abs 1 EStg ausschlagen, aber wenn man genau in diesen Bereich fällt, dann ist 32d Abs 1 doch günstiger.
Die Ursache scheint dies Übergangsphase beim Soli ab 1944 EUR Steuer zu sein (Begrenzung der darüber liegenden Beträge auf 20%)
Stimmt das so?
Der Bereich ist ja relativ klein. Bedeutet das aber, dass man sicherheitshalber trotzdem alle Kapitalerträge erklären und die Günstigerprüfung durchführen lassen sollte, insbesondere dann, wenn sich noch was ändern kann z.B. weil eine Beteiligung ihre Steuer erst viel viel später zustande bekommt und die daraus resultierenden Daten an das eigene Finanzamt übermittelt)
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