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Verbleibender Zuwendungsvortrag

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    Verbleibender Zuwendungsvortrag

    Hallo zusammen,

    für 2013 hat das FA bei mir neben einem Verlustvortrag auch einen "verbleibenden Zuwendungsvortrag" festgestellt. Während ich für den Verlustvortrag zum Eintrag in der ESt-Erklärung schon die Anlage "Zusätzliche Angaben" in Elster gefunden habe, frage ich mich, wo ich wohl den "verbleibenden Zuwendungsvortrag" eintragen kann, der in dieser Anlage finde ich dazu nichts...?!?

    Danke für Eure Hilfe und einen ausgelassenen Tanz in den Mai,

    viele Grüße

    Tobias

    #2
    AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

    Nirgends, wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

      Vielen Dank für die Auskunft!

      Schade nur, dass das dann offenbar keine Berücksichtigung bei der (Vor-)Berechnung in ElsterFormular findet...

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        #4
        AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

        Schon richtig. Passiert aber auch bei "normalen" Verlustvorträgen oder bei geleisteten Vorauszahlungen. Ist wohl dem Thema geschuldet, dass die Papierformulare eine derartige Eintragung auch nicht vorsehen und man wohl da relativ nahe an den Papierformularen bleibt, auch wenn das nicht überall konsequent umgesetzt wird.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

          Zitat von Picard777
          Schon richtig. Passiert aber auch bei "normalen" Verlustvorträgen oder bei geleisteten Vorauszahlungen. Ist wohl dem Thema geschuldet, dass die Papierformulare eine derartige Eintragung auch nicht vorsehen und man wohl da relativ nahe an den Papierformularen bleibt, auch wenn das nicht überall konsequent umgesetzt wird.
          Na zumindest den "normalen" Verlustvortrag kann man in ElsterFormular auf dem Vordruck "zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" angeben.
          UserElster

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            #6
            AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

            Hallo,

            man könnte sich das auch selber ausrechnen oder mal einen Blick in eine ESt-Tabelle werfen.
            Muß immer Alles auf dem Silbertablett serviert werden?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

              Hallo zusammen,

              ich bin neu hier im Forum und das ist mein erster Post

              Bei meinem Bescheid von 2014 hat sich auch ein "verbleibender Zuwendungsvortrag" ergeben.
              Bisher habe ich herausgefunden, dass sich dieser Zuwendungsvortrag entsteht, wenn die Spenden größer als das abzugsfähige Volumen sind. Jetzt ist meine Frage, was mir der Zuwendungsvortrag hilf, das heißt welchen Nutzen ich davon habe?

              Viele Grüße
              Alex

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                #8
                AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

                Der Zuwendungsvortrag wird in der Zukunft berücksichtigt, wenn dort die Grenze für zu berücksichtigende Zuwendungen nicht überschritten wurde. Und was hat das nun mit Elster zu tun?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

                  Und was hat das nun mit Elster zu tun?
                  Zumindest soviel, dass man diesen verbleibenden Zuwendungsvortrag anders als z. B. einen "normalen" Verlustvortrag in ElsterFormular nicht auf dem Vordruck zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung angeben kann, mit der Folge, dass man dafür in ElsterFormular keine Steuerberechnung bekommt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

                    erstmal Danke für die Antworten

                    Stimmt, die Frage war nicht auf Elster bezogen! In Google habe ich mich über den Zuwendungsvortrag informiert und bin auf dieses Forum gestoßen. Nun habe ich einfach auf eure Hilfe zu der Frage gehofft, da ich keine zufriedenstellende Antwort im Internet gefunden habe.

                    Leider kenne ich mich was die Einkommenssteuererklärung angeht nur sehr wenig aus und kann mit den Antworten nichts anfangen. Wäre schön, wenn mir bitte jemand das Thema etwas genauer erklären könnte.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

                      Du hast Dir das in ElsterFormular gar nicht angeguckt, stimmts?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

                        Stimmt!
                        Ich habe ja auch eine Frage zum Zuwendungsvortrag aufgrund meines Bescheids und nicht wegen Elster. Es war ein Fehler von mir diese Frage in diesem Forum zu stellen ... mittlerweile weiß ich, dass es hier nur um Elster geht und nicht um die Einkommenssteuererklärung.
                        Nichtsdestotrotz habe ich keine Antworten zum Zuwendungsvortrag beim ELSTER-Informationsassistent im Internet erhalten.

                        Das ist mein bisheriger Wissensstand:
                        Wenn man mehr gespendet hat als die Höhe des zu versteuernden Einkommens, wird die Differenz als Zuwendungsvortrag gutgeschrieben. Dieser Zuwendungsvortrag mindert dann im darauffolgenden Jahr das zu versteuernde Einkommen und man muss somit weniger Lohnsteuer zahlen.
                        Bei weiteren Recherchen habe ich gelesen, dass der Zuwendungsvortrag nur zu 20% auf das Einkommen angerechnet wird ... stimmt das?
                        Würde mich über ein "Ja" oder "Nein, zu 100%" freuen

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Verbleibender Zuwendungsvortrag

                          Lies doch einfach mal den § 10b Abs. 1 EStG und den § 10d Abs. 4 EStG. Die Paragrafen sind zwar natürlich Juristendeutsch und nicht wirklich einfach zu lesen, aber das sollte Deine Fragen beantworten, quasi Hilfe zur Selbsthilfe.

                          Ach so: Und ersetze bitte mal "weniger Lohnsteuer" durch "weniger EINKOMMENsteuer", dann passt es.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #14
                            Wenn man mehr gespendet hat als die Höhe des zu versteuernden Einkommens, wird die Differenz als Zuwendungsvortrag gutgeschrieben. Dieser Zuwendungsvortrag mindert dann im darauffolgenden Jahr das zu versteuernde Einkommen und man muss somit weniger Lohnsteuer zahlen.
                            korrektur: "Spenden und Mitgliedsbeiträge können mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. ... Sofern sich Spenden wegen der Höchstgrenzen in einem Jahr nicht steuerlich auswirken, werden sie vom Finanzamt als verbleibender Zuwendungsvortrag festgestellt. So können sie noch in den Folgejahren steuerlich genutzt werden." > Link entfernt von Charlie24 ; visum 26.11.2020
                            Zuletzt geändert von Charlie24; 26.11.2020, 17:42. Grund: Link entfernt!

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                              #15
                              So können sie noch in den Folgejahren steuerlich genutzt werden
                              Das ist schon richtig und auch nicht wirklich neu, aber in dem Forum hier geht es nicht um Steuerrecht, sondern um Fragen der elektronischen Steuererklärung.

                              Alte Beiträge wieder aufzugreifen, ist im Übrigen nicht unproblematisch, denn manchmal hat sich in den Jahren auch das Steuerrecht geändert.

                              Werbung für einzelne Steuerberater ist hier ebenfalls nicht erwünscht, auch wenn der verlinkte Artikel inhaltlich richtig ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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