die eingangsfrage war (2013):
?
die antwort:
das hat sich wohl zumindest 2019 geändert. da gibt es die "Anlage Sonstiges" und dort den eingabebereich 5 "Spendenvortrag". wenn ich nicht irre, ist das - schön verwirrend - ein anderes wort für "Zuwendungsvortrag", denn beides ist nach § 10b Abs. 1 EstG... richtig?
dort trägt der mensch allerdings keine zahl ein, sondern hakt nur an, dass es eine "gesonderte Feststellung" gibt (s. entsprechender steuer-bescheid...)
frage ich mich, wo ich wohl den "verbleibenden Zuwendungsvortrag" eintragen kann
die antwort:
Nirgends, wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
dort trägt der mensch allerdings keine zahl ein, sondern hakt nur an, dass es eine "gesonderte Feststellung" gibt (s. entsprechender steuer-bescheid...)
Kommentar