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Verbleibender Zuwendungsvortrag

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    #16
    die eingangsfrage war (2013):
    frage ich mich, wo ich wohl den "verbleibenden Zuwendungsvortrag" eintragen kann
    ?
    die antwort:
    Nirgends, wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
    das hat sich wohl zumindest 2019 geändert. da gibt es die "Anlage Sonstiges" und dort den eingabebereich 5 "Spendenvortrag". wenn ich nicht irre, ist das - schön verwirrend - ein anderes wort für "Zuwendungsvortrag", denn beides ist nach § 10b Abs. 1 EstG... richtig?
    dort trägt der mensch allerdings keine zahl ein, sondern hakt nur an, dass es eine "gesonderte Feststellung" gibt (s. entsprechender steuer-bescheid...)
    Zuletzt geändert von BerlinerTourGuide; 05.12.2020, 17:53.

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      #17
      Die Anlage Sonstiges gibt es erst seit 2019, auch deshalb bringt es nichts, sich an alte Beiträge dranzuhängen.

      Die Angabe zur Feststellung eines verbleibenden Spendenvortrags erfolgte 2018 im Hauptvordruck Zeile 94, auch da wurde nur angehakt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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