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Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

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    Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

    Hallo,

    für Telefon- und Internetkosten können bei u.a. beruflicher Nutzung 20% angesetzt werden.

    Für haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls 20% der Kosten.

    Meine Frage ist nun, ob ich meine angefallenen Beträge in voller Höhe in das Elster Formular eintrage oder bereits die jeweiligen Prozentzahlen, die angerechnet werden, ausrechne und nur diesen Betrag eintrage?

    Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von far.away; 01.05.2015, 13:56.

    #2
    AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

    Bei den Werbungskosten darfst Du nur Werbungskosten eintragen, keine Privatanteile.

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      #3
      AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

      Also rechne ich die 20% selbst aus?

      Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen?
      Zuletzt geändert von far.away; 01.05.2015, 14:09.

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        #4
        AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

        Also rechne ich die 20% selbst aus?
        Ja natürlich! Werbungskosten haben mit der 20%-Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen überhaupt nichts zu tun.

        Der berufliche Anteil von Telefon und Internet kann ja auch höher sein als 20%, das ist eine Frage der Glaubhaftmachung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

          Alles klar, also berechne ich bei den Werbungskosten meinen prozentualen Anteil selbst.

          Aber bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht, oder etwa doch?

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

            Aber bei haushaltsnahen Dienstleistungen nicht, oder etwa doch?
            Richtig, da nicht! Es sind die kompletten Aufwendungen einzutragen, die 20% werden (ggf. bis zum Höchstbetrag) automatisch berechnet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

              Auch bei den Werbungskosten trägt man übrigens nicht die steuerliche Auswirkung ein, genauso wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen.

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                #8
                AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

                Das heißt jetzt genau was?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

                  Zitat von far.away Beitrag anzeigen
                  Das heißt jetzt genau was?
                  Beispiel :

                  Du hast 100 Euro Telefonkosten. 20% beruflicher Anteil.
                  Du trägst also 20 Euro in der Anlage N bei den Werbungskosten ein.

                  Dann hast du eine Rechnung über haushaltsnahe Dienstleistungen. Rechnungsbetrag 300 Euro. Davon 160 Euro Arbeitslohn. Rest Material.
                  Du trägst den Arbeitslohn ihv 160 Euro in den Hauptvordruck ein.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Werbungkosten - kompletten Betrag oder nur prozentualen Betrag eintragen?

                    Hallo,

                    das heißt, dass man in der Steuererklärung (fast) immer den vollen Betrag angibt, rechnen tut das Finanzamt (bzw. Elster).
                    Daher werden die vollen Handwerkerkosten eingetragen (§35a EStG), und auch die vollen Werbungskosten.

                    Wenn nun aber Teile der Kosten gar keine Werbungskosten sind (weil sie privat veranlasst sind) dann darf man natürlich auch nur den beruflich veranlassten Teil angeben. Die 20% aus dem Beispiel sind ja die schon die gesamten beruflich veranlassten Kosten, der Rest ist privat.
                    Anderes Beispiel: Du willst ein Arbeitszimmer absetzen, da darfst du dann auch nur die anteilige Miete für dieses Zimmer nehmen, nicht aber die Gesamtmiete für die Wohnung.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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