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Verlustvortrag (Master Studium) - Werbungskosten vs. Sonderausgaben

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    Verlustvortrag (Master Studium) - Werbungskosten vs. Sonderausgaben

    Hallo,

    ich habe diese Woche meinen Steuerbescheid für das Jahr 2010 bekommen. Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass meine Werbungskosten allesamt ignoriert wurden und als Sonderausgaben deklariert wurden.

    Situation:

    2010 mit Master Studium begonnen
    Antrag zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gewählt!
    2010 nur Einnahmen aus Mini Job
    Es wurden alle Ausbildungskosten in die Anlage N aufgenommen und in einer getrennten Aufstellung nochmal aufeglistet (als Werbungskosten)

    -> Der Bescheid gibt alles als Sonderausgaben an und das verpufft dann natürlich, da ich in diesem Jahr keine Einnahmen hatte.

    Habe ich etwas falsch gemacht oder ist das eine Taktik vom Finanzamt?

    Vielen Dank bereits im Voraus

    #2
    AW: Verlustvortrag (Master Studium) - Werbungskosten vs. Sonderausgaben

    Ob Taktik oder nicht, das ist von hier aus nicht wirklich einzuschätzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag (Master Studium) - Werbungskosten vs. Sonderausgaben

      Welche Informationen werden benötigt, um dies besser einschätzen zu können?

      Soll ich Einspruch einlegen?

      Auch im Hinblick auf die weiteren Jahre der Ausbildung: Muss ich etwas beachten bei der Erstellung des Verlustvortrags?

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag (Master Studium) - Werbungskosten vs. Sonderausgaben

        Zitat von rapsodic Beitrag anzeigen
        Welche Informationen werden benötigt, um dies besser einschätzen zu können?

        Soll ich Einspruch einlegen?

        Auch im Hinblick auf die weiteren Jahre der Ausbildung: Muss ich etwas beachten bei der Erstellung des Verlustvortrags?
        Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt fragen!
        Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
        Mfg

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