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UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

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    UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

    Ich habe eine Frage zu der UmSt-Voranmeldung.

    Ich habe nun seit diesem Jahr teilweise Rechnungen geschrieben für Tätigkeiten ganz normal mit UmSt. Soweit noch kein Problem:
    Ich habe in den Rechnungen aber auch noch folgende aufgelistete Aufwendungen in Rechnung gestellt, ohne Umst:
    Fahrpauschalen 30 Cent pro KM
    Telefonkosten
    Kopierkosten
    Faxkosten
    Porto
    Telefongebühren.
    Jeweils mit der Einheit (zB 8 Cent für Tel. á 30 Minuten)

    Es sind jeweils die tatsächlich angefallenen Kosten aufgeführt, aber ohne Belege.

    Ich hatte gelesen, dass hierauf von mir keine Umsatzsteuer auferlegt werden darf.

    Nun bin ich aber unsicher, wie ich das in der Voranmeldung berücksichtigen soll. Wo muss ich die Beträge reinschreiben, schließlich muss ich sie doch als Betriebseinnahme buchen.

    #2
    AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

    Die Nebenleistungen gehören genauso zu den steuerpflichtigen Umsätzen. Du hast keinen Vorteil gegenüber Unternehmern, die ein bisschen mehr verlangen, aber keine Fahrtkosten in Rechnung stellen.

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      #3
      AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

      Das heißt, ich muss nun nachträglich dieSt rausrechnen (7, bzw 19 Prozent) und diese als Umsatzsteuer in der Voranmeldung erfassen?
      Außer bei Porto, die ist ja netto wie brutto. Wie ist es mit dem KM-Geld?

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        #4
        AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

        Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
        Außer bei Porto, die ist ja netto wie brutto. Wie ist es mit dem KM-Geld?
        Hast Du meine Antwort nicht gelesen?

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          #5
          AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

          Ja, aber offenbar nicht verstanden
          Das heißt auch bei Porto und dem Km-Geld muss ich die Steuer abziehen?

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            #6
            AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

            Natürlich. Du hast auch keinen Vorteil gegenüber Unternehmern, die ein bisschen mehr verlangen, aber kein Porto in Rechnung stellen.

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              #7
              AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

              Das heißt, ich sollte anstelle der alten Rechnung

              Tätigkeit xx €
              MwSt xx €
              Gesamt xx €
              Telefonkosten xx €
              Porto xx €
              Km Geld xx €
              Gesamtbetrag xx €

              so eine Rechnung schreiben:

              Tätigkeit xx €
              Telefonkosten, netto xx €
              Porto, netto xx€
              km. Geld netto xx €
              Gesamtbetrag xx €

              Damit ich auf alle Posten MWST erhalte, die ich dann an das FiAmt abfürhen kann?

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                #8
                AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                Im zweiten Beispiel fehlt die Steuer natürlich noch.

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                  #9
                  AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                  Hallo,

                  natürlich musst du den gesamten Betrag versteuern, du erbringst doch eine Leistung, und die unterliegt komplett der Umsatzsteuer (Nebenleistungen gehören zur Hauptleistung). Erst wenn es mehrere Hauptleistungen sind (siehe den Bon im Supermarkt) darfst du zwischen den Steuersätzen differenzieren.


                  >>>Ich hatte gelesen, dass hierauf von mir keine Umsatzsteuer auferlegt werden darf.

                  Hast du mal eine Quelle dazu? Denn entweder ist es dort falsch beschrieben, oder du hast es irgendwie missverstanden.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                    Danke für Eure Unterstützung!

                    Genau, ich hatte als vorletzten Posten die MwSt vergessen.


                    Die Rechnungen habe ich nach einem Muster auf einer DVD eines Lehrbuchs über Verfahrenspflegschaft geschrieben. Das Buch habe ich im Büro, die CD hier, ich kopiere mal:

                    1. Vorbereitung, Akteneinsicht, kurze Erörterung – 45 Min.
                    2. Persönlicher Besuch bei der betreuten Person – 1 Stunde
                    3. Anwesenheit bei der gerichtlichen Anhörung – 1 Std. 20 Min.
                    4. Auseinandersetzung mit der Entscheidung – 20 Min.
                    5. Rechtsmittel (Verfassen, zur Post bringen) – 20 Min.
                    6. Fahrtkosten: ... km insgesamt (x 0,30 EUR)
                    7. Umsatzsteuer
                    8. Porto (Stellungnahme, Rechtsmittel)


                    Hier ist für mich ersichtlich, dass alle Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig sind und Porto eben nicht.
                    Ebenso meine ich, dass in dem Buch stand, dass auch Telefonkosten, Faxkosten als Aufwendungsersatz nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
                    Wobei ich aber gerade sehe, dass Fahrtkosten auch unter den umsatzsteuerpflichtigen Posten stehen. Das habe ich dann irgendwo anders gelesen.
                    Zuletzt geändert von DieNeue; 02.05.2015, 17:03.

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                      #11
                      AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                      Hallo zusammen,
                      Betreuer unterliegen aber nicht der USt!
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                      Kommentar


                        #12
                        AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                        Verfahrenspfleger schon.

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                          #13
                          AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                          Zwischen Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger besteht nicht nur dieser Unterschied, auch die Bezahlung unterscheidet sich deutlich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                            Leider ist das so, ja.


                            Ich würde gerne noch mal zusammen fassen, was ich nun aus diesem Thread gezogen habe:

                            Die bereits gezahlten Rechnungen sind von mir leider falsch geschrieben, das heißt, ich muss auf alle Posten (Fax, Telefon, Porto, KM-Geld, Kopierkosten, Parkgebühren) nachträglich die MwSt rausrechnen, sodass mein Verdienst sich um 19 % schmälert.
                            Die Posten werden dann ganz normal mit 19 % besteuert, sodass im Elsterformular in die Zeile 81 der Nettobetrag der Aufwendungen eingetragen werden muss.
                            Da die Hauptleistung mit 19 % besteuert wird, werden auch alle Aufwendungen mit 19 % besteuert.
                            Habe ich das nun korrket verstanden?

                            Ist es schädlich, dass die alten Rechnungen nicht den Netto/Bruttobetrag ausgewiesen haben? Gibt es da Schwierigkeiten bei einer etwaigen Betriebsprüfung?

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                              #15
                              AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?

                              Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
                              Ist es schädlich, dass die alten Rechnungen nicht den Netto/Bruttobetrag ausgewiesen haben? Gibt es da Schwierigkeiten bei einer etwaigen Betriebsprüfung?
                              Probleme könnte es eigentlich nur geben, wenn die Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt wären. Dann bräuchten Sie eine Rechnung, in der die Steuer vollständig ausgewiesen ist. Nachdem Du ja offensichtlich vorhast, die Beträge richtig in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben, sollte es bei einer Prüfung durch das Finanzamt keine Probleme geben.

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