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2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

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    2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

    Hallo,

    ich bin 2012 ein halbes Jahr mit dem ÖPNV (Bus) und ein halbes Jahr Auto (bzw. in 2013: 1/2 Jahr Auto und halbes Jahr Zug) gefahren.
    Ich habe den Sachverhalt in Anlage N ab Zeile 31 separat eingegeben, d.h. ich habe die jeweiligen Eingabefelder über die Fkt. Hinzügen hinzugefügt.
    Bei der Plausibiltätsprüfung wird auch kein Fehler angezeigt.
    Problem: Die Berechnung stimmt nicht! Es werden nicht die tatsächlichen Kosten der ÖPNV berücksichtigt (die ich ja eingegben hab), sondern wie bei der PKW-Nutzung die Enterfungspauschale (Entfernung * 0,30 €). Das ist aber nicht das was ich will, da die tatsächlichen Kosten durch Bus, Zug deutlich höher sind. Ich bin aber deutlich unter dem max. Betrag von 4.500 €.
    Weiss jemand was ich bei der Eingabe anders machen muss, sodass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen der ÖPNV in die Berechnung miteinbezogen werden?
    Danke!!!

    #2
    AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

    Wenn die Kilometerpauschale in Summe (erste und zweite Strecke) für Dich günstiger ist als die Summe für die öffentlichen Verkehrsmittel (die ja nur für eine Strecke angefallen ist) dann wird insgesamt die Kilometerpauschale angesetzt.

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      #3
      AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

      Danke für Deine Antwort.
      "Wenn die Kilometerpauschale in Summe (erste und zweite Strecke) für Dich günstiger ist"
      Das trifft bei mir aber nicht zu, weil ich in 2012 ein Bahnjahresticket gekauft hab und somit Kosten für das Ticket höher sind als Kilometerpauschale.

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        #4
        AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

        Hallo,

        es geht nur noch eins, entweder Entfernungspauschale oder ÖPNV-Kosten, die tagweise Betrachtung ist ab 2012 entfallen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

          Werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, können die tatsächlichen Kosten per Beleg nachgewiesen oder per Entfernungspauschale max. 4.500 Euro angesetzt werden. Wird die Fahrt zur Arbeit abwechselnd mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt, kann dies ab dem 01.01.2012 nicht mehr täglich nachgewiesen werden. Die Finanzämter prüfen seit 1.1.2012 jahresbezogen, ob der Ansatz der Pendlerpauschale oder der Ansatz der tatsächlichen Kosten für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

          Diese Verfahrensumstellung ist für den Steuerpflichtigen nicht in jedem Fall von Vorteil
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

            Zitat von steuerqueen Beitrag anzeigen
            Kosten für das Ticket höher sind als Kilometerpauschale
            Dann müsste es ja helfen, die Angaben zur Kilometerpauschale einfach wegzulassen. Dann sollten auf alle Fälle die Bahnkosten berücksichtigt werden.

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              #7
              AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

              ... schade. aber vielen Dank!!!
              Kennt ihr auch bei der Abrechnung der Auswärtstätigkeiten im Ausland?
              - für eine Übernachtung in der Tchechischen Republik kannn ich nach meinen Recherchen einen Pauschbetrag von 97 € ansetzen,
              - für die Abwensenheit von 24 Stunden: jeweils 24 €

              Wie sieht es mit dem An- und Abreisetag aus?
              Zeile 55: An- und Abreisetag (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) ...

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                #8
                AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

                Hallo,

                >>>Diese Verfahrensumstellung ist für den Steuerpflichtigen nicht in jedem Fall von Vorteil

                Nee, in keinem Fall ist es von Vorteil.


                >>>Dann müsste es ja helfen, die Angaben zur Kilometerpauschale einfach wegzulassen. Dann sollten auf alle Fälle die Bahnkosten berücksichtigt werden.

                Das ist nicht nötig, Elster rechnet automatisch mit dem höheren Betrag.
                Der TE meinte aber wohl mit "Kosten für das Ticket höher sind als Kilometerpauschale" die ÖPNV-Kosten auf die einzelne Fahrt gerechnet (z.B. Bus fährt 5 km, kostet aber 1,80 Euro).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

                  Guten Tag,
                  die Pauschalbeträge für An- und Abreisetag sind doch auch im Netz erhältlich: jeweils 12€
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #10
                    AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

                    Hallo,

                    Zitat reckoner:
                    Nee, in keinem Fall ist es von Vorteil.-

                    Das wäre ja noch schöner :-(

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: 2 verschiedene Verkehrmittel als Werbungskosten angeben (unterjähriger Wechsel)

                      Wie sieht es mit dem An- und Abreisetag aus?
                      Die Tabellen für das Ausland sind doch im Netz leicht zu finden.

                      http://www.reisekostenabrechnung.com...raufwand-2014/
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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