Zitat von Marie002
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Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
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AW: Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
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AW: Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
Guten Morgen,
die Aussage bezieht sich auf Zeile 17, oder? 2013 hat mir das Finanzamt nichts erstatten müssen. Für 2014 wird es mir ein wenig erstatten müssen, aber das steht ja noch aus, weil ich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung noch nicht abgegeben habe. Deswegen bleibt nach meiner Interpretation die Zeile 17 leer.
Noch einmal zu Zeile 49, weil mir das leider immer noch nicht klar ist: In der Ausfüllhilfe steht „Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.“ Um beim oben genannten Beispiel zu bleiben: Gezahlt wurden 220 Euro. Verrechnet wurden – nach meiner Deutung – 480 Euro, nämlich mit der Vorsteuer. Also trage ich 700 Euro ein?
Danke!!
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AW: Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
Weiß ich jetzt nicht, ob sich aus einer Deiner Voranmeldungen ein Guthaben ergeben hat.
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AW: Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
Vielen Dank für die rasche Antwort!! Das heißt, die 700 Euro, die als Betriebseinnahme reingekommen sind, können in diesem Fall nicht komplett als Betriebsausgabe wieder abgesetzt werden? Und Zeile 17 bleibt leer?
Nochmal Danke und eine gute Nacht!
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AW: Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
- ja
- ja / nein
- siehe Eingabehilfe
- siehe Eingabehilfe
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Umsatzsteuer und Vorsteuer in EÜR 2014
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner ersten EÜR und habe hierzu eine Frage:
Als freie Journalistin rechne ich die Vorsteuer nach einem Durchschnittssatz (4,8%) ab, d.h. bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung habe ich stets nur 2,2% der einbehaltenen Umsatzsteuer von 7% an das Finanzamt überwiesen. Sagen wir, als Rechenbeispiel, ich hätte 700 Euro Umsatzsteuer eingenommen und 2014 im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung 220 Euro überwiesen, dh 480 Euro als Vorsteuer-Pauschale einbehalten. Real habe ich Vorsteuer in Höhe von, sagen wir, 150 Euro bezahlt.
Nun frage ich mich, wie ich das in der Anlage EÜR eingeben soll.
- in Zeile 16 kommen die 700 Euro
- Zeile 17 hat nichts damit zu tun, oder? Oder kommen hier die "verrechneten" 480 Euro hin?
- Zeile 48: kommen hier die real gezahlten Vorsteuerbeträge hin? Also 150 Euro? Oder die pauschalen 480 Euro?
- Zeile 49: Schreibe ich hier die 700 Euro rein oder das, was ich de facto ans Finanzamt überwiesen habe (nämlich 220 Euro, weil ich es mit der Vorsteuer "verrechnet" habe)?
Und muss ich irgendwo in der EÜR angeben, dass ich nach dieser Pauschale abrechne?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!Zuletzt geändert von Marie002; 02.05.2015, 21:45.
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