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    Computer absetzen

    Hallo, Leute...

    Ich hab da mal eine kleine Frage zum Absetzen des Computers...

    Wie das grundsätzlich geht, hab ich schon verstanden, ist ja auch oft genug diskutiert worden...

    Also ich kann wohl meine 50% berufliche Nutzung problemlos glaubhaft machen.
    Dann muss ich diese 50% aber soweit ich weiß über 3 Jahre absetzen...
    Also kann ich jedes Jahr 16,67% des Bruttokaufpreises geltend machen...

    Aber wie trage ich das im Elster-Formular ein?
    Kann ich da einfach bei den Werbungskosten die entsprechende Summe eintragen, oder muss ich da noch irgendwo was dazuschreiben...

    Wo gehört die Glaubhaftmachung der beruflichen Nutzung hin?
    Muss ich die Abschreibung über 3 Jahre erläutern, oder rechnet das FA das selbst aus?

    Freu mich auf eure Hilfe...

    Gruß
    cihag

    #2
    AW: Computer absetzen

    Hallo cihag,

    schau mal in Anlage N, Seite 2, nach Zeile 41 -Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel - soweit vom..., darunter-Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben- Rechts in der Zeile -Pfeil nach unten- anklicken und in der Liste Auswahl treffen, Betrag einsetzen und Plausibilitätsprüfung durchführen. Wenn die dazu keinen Fehler anzeigt, dürfte es ok sein.

    MfG
    W800

    Kommentar


      #3
      AW: Computer absetzen

      Vielen Dank...

      Aber welchen Betrag trage ich denn da ein?
      Kommentarlos die 16,67% des Brutto-Kaufpreises?

      Oder muss ich da noch ein zwei Worte zu schreiben?
      Zuletzt geändert von cihag; 15.03.2010, 19:21.

      Kommentar


        #4
        AW: Computer absetzen

        Zitat von cihag Beitrag anzeigen
        Vielen Dank...

        Aber welchen Betrag trage ich denn da ein?
        Kommentarlos die 16,67% des Brutto-Kaufpreises?

        Oder muss ich da noch ein zwei Worte zu schreiben?

        Hallo cihag,

        wenn du die in ElFo eine Eingabeposition anklickst, dann steht meist weiter unten in der -Eingabehilfe- eine Erklärung. Im Falle der Anlage N, Seite 2, Zeile 41 lautet sie wie folgt:

        - Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen. -

        Die übliche Nutzungsdauer sollte dir bekannt sein.

        MfG
        W800

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