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Elsterformular Anlage V unterschlägt Einnahmen

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    Elsterformular Anlage V unterschlägt Einnahmen

    Hallo,
    bin hier gerade am Durchdrehen mit der neuen Elstermaske. Habe bereits alles versucht, weiß jetzt aber einfach nicht mehr weiter.
    (Wer hat sich denn diese Neuerungen wieder ausgedacht? Es hat in den letzten Jahren mehr oder weniger einwandfrei mit den Eingaben geklappt.)

    Trotz mehrmaligem Überprüfen meiner (vollständig und richtig eingegebenen) Angaben in den Zeilen 13 und 16 des Formulars V (Vermietung und Verpachtung) unterschlägt mir Elster bei der Berechnung des Überschusses diese Eingaben. Es wird nicht - wie es richtig sein müsste - am Ende ein Überschuss, sondern unkorrekterweise ein Verlust in genau der Höhe dieser beiden Einnahmen angegeben. Das System zeigt an, daß beide Felder ausgefüllt wurden, d.h. daß zwei (positive) Werte vorhanden sind, setzt sie aber bei der Berechnung der Einnahmesumme (Mieteinnahmen + Umlagen) nicht an, sondern nur die Mieteinnahmen aus Zeile 9.

    Was kann ich tun?
    Es gibt seltsamerweise für alle Angaben unter "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen" kein Gesamtberechnungsfeld, wie dies für andere Felder üblich ist.

    Vielen Dank schon mal im voraus. Annette

    #2
    AW: Elsterformular Anlage V unterschlägt Einnahmen

    Ich verstehe dein Problem nicht wirklich.

    Wenn ich die Anlage V ausfülle, wird in Zeile 21 automatisch die Summe der Einnahmen aus den Zeilen 9 ff. eingetragen. In Zeile 22 wird ebenfalls automatisch die Summe der Werbungskosten aus Zeile 50 übernommen.

    Der Saldo ist der Überschuss aus VV in Zeile 23, der ggf. noch in Zeile 24 aufzuteilen ist.

    Ich habe die Zahlen jetzt mehrfach geändert, die Summe in Zeile 21 wird jeweils sofort aktualisiert und ist immer richtig, auch der Überschuss stimmt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Elsterformular Anlage V unterschlägt Einnahmen

      Zitat von Netti11 Beitrag anzeigen
      Gesamtberechnungsfeld, wie dies für andere Felder üblich ist
      Das hört sich für mich schon wieder mal nach ElsterOnline an ...

      Kommentar


        #4
        AW: Elsterformular Anlage V unterschlägt Einnahmen

        Das hört sich für mich schon wieder mal nach ElsterOnline an ...
        Auch da kommt man fehlerfrei durch, wobei es da zugegebenermaßen einigermaßen schwierig und auch nicht immer verständlich ist, warum z. B. anteilige Werbungskosten bei anteiliger Eigennutzung nicht gerechnet, sondern zusätzlich von Hand eingetragen werden müssen. Die Anlage V ist im EOP nicht wirklich zu empfehlen.


        Zum Beispiel:
        Als Muster habe ich das 2-Familienhaus meiner Schwiegereltern genommen mit 2 gleich großen Wohnungen, eine eigengenutzt. Gesamt-Afa ist 2.846,00 € wie 2013. Die kann man eintragen, auch 50% kann man angeben, aber den Betrag von 1.423,00 € muss man selbst von Hand berechnen und auch eintragen, da sonst gar nichts passiert. Und wie häufig im EOP muss man dann auch noch auf Berechnen gehen, damit man die anteilige AfA auch wirklich in die Zeile 33 der Anlage V bekommt.

        Und so unbequem geht das mit den anderen Werbungskosten weiter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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