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Anlage AV - Hilfe

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    Anlage AV - Hilfe

    Hallo

    ich bin neu hier und hoffe dass das Thema hier richtig ist.

    Kurz zu meiner Person. Ich bin 22 Jahre alt, nicht verheiratet, keine Kinder. (Falls das irgendwie relevant ist für meine Frage)

    Ich weiß leider nicht ob ich Anlage AV ausfüllen muss.

    Ich habe eine Bausparvertrag und seit mitte letzten Jahres eine Betriebsrente. Muss eins von den beiden oder sogar beides in die Anlage AV eingetragen werden ? Oder vielleicht in eine andere Anlage ? ich bin sehr ratlos, da das meine erste Steuererklärung ist.

    Ich würde mich über jede hilfreiche Nachricht freuen

    #2
    AW: Anlage AV - Hilfe

    Das sagt die Eingabehilfe von ElsterFormular über die Anlage AV:

    Für Ihre Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können Sie eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen.
    Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Rente)
    Altersvorsorgebeiträge
    Antrag eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs
    Angaben zu Begünstigungen
    Angaben zu Kindern

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV - Hilfe

      Ich habe eine Bausparvertrag und seit mitte letzten Jahres eine Betriebsrente.
      Meinst du einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer privaten Rentenversicherung oder was genau ist unter Betriebsrente zu verstehen? Ich bin z. B. Rentner und beziehe tatsächlich auch eine Betriebsrente, das meinst du sicher nicht oder?

      In die Anlage AV gehören nur sogenannte Riester-Verträge.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage AV - Hilfe

        Tut mir leid wenn das eine soo doofe Frage ist, aber ich habe komplett keine Ahnung.

        Ja mit Betriebsrente meine ich eine private Rentenversicherung, wo ich seit mitte letzten Jahres einzahle.

        Also ein Betrag geht von meine Bruttogehalt steuerfrei in diese Betriebsrente und ein teil zahle ich.

        Also verstehe ich das richtig, dass ich in der Anlage AV dass nicht eintragen muss ?


        Könnt Ihr mir auch sagen wo ich die vermögenswirksamen Leistungen eintragen muss ?
        Zuletzt geändert von sabsiiii; 03.05.2015, 20:35.

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          #5
          AW: Anlage AV - Hilfe

          Für vermögenswirksame Leistungen gibt es bei ElsterFormular eine eigene Anlage VL.

          Um in den Genuss einer Arbeitnehmersparzulage zu kommen, darf man nicht viel verdienen. Je nach Anlageform darf das zu versteuernde Einkommen 17.900,00 € (Bausparvertrag) bzw. 20.000,00 € (Beteiligungssparen) nicht übersteigen.

          Was deine private Rentenversicherung angeht, kann ich aus deiner Schilderung nicht ersehen, ob dein Eigenanteil am Beitrag aus versteuertem Lohn geleistet wird und ob es sich um einen zertifizierten Basisrentenvertrag handelt. Solche Beiträge kann man in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage AV - Hilfe

            Hmm ich weiß nicht wie ich das sonst erklären soll. Ich weiß halt nur dass ein Betrag von meinem Bruttoeinkommen steuerfrei in die Betriebsrente geht und ich von meinem Nettogehalt einen Betrag ebenfalls in die Betriebsrente einzahle.

            Bzgl. der vermögenswirksamen Leistungen: Es hat aber keine negative Auswirkung für mich, wenn ich den Haken gesetzt habe aber trotzdem über den Betrag von 17.900 Euro komme oder ?

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              #7
              AW: Anlage AV - Hilfe

              Zitat von sabsiiii Beitrag anzeigen
              ... und ich von meinem Nettogehalt einen Betrag ebenfalls in die Betriebsrente einzahle.
              Handelt es sich um eine betriebliche Riester-Rentenversicherung?
              Dann wäre die Anlage AV richtig. Im Zweifel sollte man sich die Versicherungsunterlagen anschauen, aber eigentlich sollte man doch wissen, was man da unterschrieben hat.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Anlage AV - Hilfe

                Bzgl. der vermögenswirksamen Leistungen: Es hat aber keine negative Auswirkung für mich, wenn ich den Haken gesetzt habe aber trotzdem über den Betrag von 17.900 Euro komme oder ?
                Nein, es hat keine negativen Auswirkungen. Ob du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, siehst du im Übrigen aus der Vorausberechnung in ElsterFormular, da wird dein zu versteuerndes Einkommen ja angegeben, auch die Arbeitnehmersparzulage würde dort ausgewiesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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