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Sonderzahlungen wo eintragen?

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    Sonderzahlungen wo eintragen?

    Ende 2013 wurde ich betriebsbedingt gekündigt und ab den 1.1.14 arbeitslos gemeldet. Mit der Jahreseinkommensteuer habe ich jetzt ein Problem. Das Arbeitslosengeld konnte ich in die Formulare eintragen. Aber mein Ex-Arbeitgeber hat als Überbrückung die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und letztem Netto gezahlt und hat dieses auch dem Finanzamt gemeldet. So weit so gut, nur wo trage ich diese Zahlungen als Jahressumme ein? Ich arbeite ja nicht mehr für die alte Firma, bekam aber trotzdem Geld von Ihr.

    LG Michael

    #2
    AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

    Hast Du denn keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

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      #3
      AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

      Doch habe ich bekommen, aber das ist ja das verwirrende für mich. Nach dieser Bescheinigung habe ich eine Personalnummer und war vom 1.1. bis zum 31.12 bei meinem Ex-Arbeitgeber beschäftigt, was ich aber nicht war. Mag ja finanztechnisch alles ok sein, aber wo rage ich die jahressumme ein?

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        #4
        AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

        Hallo,

        in Anlage N natürlich

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

          Hallo schlickrutscher ( ),

          Sie standen NICHT vom 01.01. - 31.12.2014 in einem Beschäftigungsverhältnis bei Ihrem alten Arbeitgeber,
          sondern
          Sie erhielten (irgendwann) vom 01.01. - 31.12.2014 ein Entgelt aus nichtselbständiger Tätigkeit (als Differenzzahlung zum ALGI), versteuert mit Steuerklasse VI. Da Einkünfte mit dieser Steuerklasse stets parallel zu weiteren Einkünften fliessen können, ist es unerheblich welcher Zeitraum angegeben ist. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bis 31.05. des Jahres resultiert aber daraus!

          Sollte allerdings eine abweichende Steuerklasse bescheinigt sein, würde diese falsche Lohnsteuerbescheinigung Ihr Einkommen 2014 aus nichtselbständiger Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber nach dem Ende Ihrer Arbeitslosigkeit in 2014 überschreiben. Lediglich dieses Einkommen des alten Arbeitgebers wäre dann Ihr Jahreseinkommen
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

            Dann trage ich die Summen in Zeile 3 und 4 der Anlage ein? Zeile 4 Lohnsteuer verstehe ich, aber Zeile 3? War ja kein Arbeitslohn im eigentlichen Sinne. Hoffendlich versteht das der Mensch im Finanzamt.

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              #7
              AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

              Hallo,

              du hast doch eine Lohnsteuerbescheinigung, die ist 1:1 zu übernehmen, fertig.


              >>>War ja kein Arbeitslohn im eigentlichen Sinne.

              Na und? Beim Finanzamt interessiert das niemanden, steuerpflichtig ist es so oder so (die Fünftelungsregelung kommt auch nicht in Betracht).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

                Ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Das Finanzamt interessiert sich nur die Summen die im Laufe des Jahres als Einnahmen verzeichnet werden. Woher die kommen ist zweitrangig.

                LG Michael

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                  #9
                  AW: Sonderzahlungen wo eintragen?

                  Hallo,

                  >>>Ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Das Finanzamt interessiert sich nur die Summen die im Laufe des Jahres als Einnahmen verzeichnet werden. Woher die kommen ist zweitrangig.

                  Genau. Es gibt zwar zahlreiche Ausnahmen (die Fünftelungsregelung hatte ich ja schon angesprochen, Einkünfte die nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen wären ein weiteres Beispiel), aber grundsätzlich stimmt es.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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