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Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

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    Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

    Hallo in die Runde!

    Ich habe im Mai 2014 ein Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung im Nebenerwerb angemeldet. Nun steht die erste Steuererklärung an und es treten ein paar Fragen auf:

    1. Wie wird der Jahresumsatz für die Umsatzsteuererklärung in folgendem Beispiel berechnet?

    Geschäftsanmeldung im Mai 2014
    Einnahmen A = 700 €; Ausgaben Material B = 300 € inkl. MwSt; Fahrtkosten über km-Pauschale zu Kunden C = 90 €

    Idealerweise bitte als Formelrechnung angeben. (Bsp: [(A + B)/1,19 - C]....)

    Ich habe inzwischen x-Quellen dazu gelesen und dennoch keine 100%ige Übereinstimmung (vorallem wegen der Fahrtkosten) erhalten, daher diese Frage.

    2. Der Gewinn nach Abzug der Steuern durch das Finanzamt fällt ja dann meinem Jahreseinkommen zu. Muss ich den in der Einkommensteuererklärung angeben, oder wird das durch das Finanzamt automatisch durchgeführt? Ich kenne schließlich ja auch nicht exakt meinen persönlichen Steuersatz.

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
    Tiefflieger21

    #2
    AW: Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

    Eigentlich kein ElsterFormular-Problem

    Zitat von Tiefflieger21 Beitrag anzeigen
    Wie wird der Jahresumsatz für die Umsatzsteuererklärung in folgendem Beispiel berechnet?
    Das ergibt sich aus dem dritten Absatz der Eingabehilfe zu Zeile 25. Natürlich mindern Ausgaben den Umsatz nicht.

    Zitat von Tiefflieger21 Beitrag anzeigen
    Muss ich den in der Einkommensteuererklärung angeben, oder wird das durch das Finanzamt automatisch durchgeführt?
    Du musst den Gewinn ermitteln und in die Anlage G der Einkommensteuererklärung eintragen. Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben (grob gesagt). Steuern mindern den Gewinn nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

      Da hier leider auch mal wieder jegliches Basiswissen zum Steuerrecht fehlt, kann ich dir nur den Gang zum Steuerberater empfehlen.

      Zu deiner ersten Frage:
      Der Umsatz wird für die Umsatzsteuererklärung nicht berechnet sondern einfach eingetragen. In deinem Beispiel die 700 €.

      Betriebsausgaben sind bei der Umsatzsteuer nur hinsichtlich der Vorsteuer interessant - als Kleinunternehmer hast du aber keinen Vorsteuerabzug, so dass diese völlig egal sind.

      Als Kleinunternehmer benötigst du in der USt-Erklärung grundsätzlich nur Seite 1, Zeilen 24 und 25.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

        Erstmal Besten Dank für eure Antworten.

        Das ich als Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin und Ausgaben den Umsatz nicht mindern ist schon klar. Auch dass ich nur Zeile 24 und 25 der Umsatzsteuererklärung auszufüllen habe ist mir bekannt. Ich würde auch behaupten, dass ich ein Basiswissen im Steuerrecht habe, aber dennoch darf man doch eine Frage die auftaucht auch stellen, oder? Sonst wäre das Forum ja auch überflüssig...

        Zu Punkt 1) Der Umsatz wird sehr wohl für die Umsatzsteuererklärung berechnet und dann eingetragen. In dem erwähnten Beispiel muss der tatsächliche Gesamtumsatz, wie in dem von L. E. Fant zitierten Absatz geschrieben steht, ja in einen Jahresumsatz umgerechnet werden. Es gilt für das Beispiel also: Umsatz = Einnahme A * 12/8 = 700 € * 12/8 = 1050 €

        Ich hatte in einer Quelle (die ich leider gerade nicht mehr finde) gelesen, dass die zu erwartende Erstattung der Kilometerpauschale in den Jahresumsatz mit eingerechnet werden müsste. Darauf zielte das Beispiel ab.
        Also wäre der Jahresumsatz gemäß dieser Annahme: Umsatz = Einnahme A * 12/8 + Fahrtkosten C = 700 € * 12/8 + 90 € = 1140 €

        Bezüglich dieser Annahme war ich mir unsicher. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber hätte hier gerne eine Bestätigung oder Korrektur. Wird also die zu erwartende Erstattung der Fahrtkostenpauschale in den Umsatz eingerechnet oder nicht?

        Zu Punkt 2) Mir ist bewusst, dass ich eine Einnahme-Ausgabe-Bilanz zu erststellen habe und diese in die Anlage G eintragen muss. Ich wurde nur durch einen vermeintlichen "Experten" darauf hingewiesen, dass ich den Gewinn in einer zusätzlichen Anlage N in der Einkommensteuererklärung hätte angeben sollen. Da ich das selber aber nicht geglaubt habe, wollte ich diesbezüglich hier nur eine Absicherung meiner Meinung erfahren. Wissen kann ich es nicht, da ich kein Steuerberater oder Finanzbeamte bin.

        Beste Grüße
        Tiefflieger21

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

          Guten Tag,
          und in diesem Forum geht es um die Anwendung ELSTER...................................
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

          Kommentar


            #6
            AW: Berechnung des Umsatzes für die Umsatzsteuererklärung 2014

            _Das ich als Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin und Ausgaben den Umsatz nicht mindern ist schon klar

            Warum hast Du dann die Ausgaben überhaupt erwähnt?

            _die zu erwartende Erstattung der Kilometerpauschale

            Das konnte im Forum keiner wissen, dass die erstattet wird. Von wem wird die erstattet und warum? Zur Definition von Umsatz siehe § 10 Abs. 1 S. 1+2 UStG.

            _Mir ist bewusst, dass ich eine Einnahme-Ausgabe-Bilanz zu erststellen habe

            Eine Bilanz wirst Du nicht machen müssen.

            _dass ich den Gewinn in einer zusätzlichen Anlage N in der Einkommensteuererklärung hätte angeben sollen

            Anlage N ist - siehe Eingabehilfe - für nichtselbständige Einkünfte.

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