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Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

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    Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

    Hallo,
    ich brauche Hilfe zum Ausfüllen der Zeilen 15ff in der Anlage G. Was ist mit Freibetrag gemeint? Die 24500€?

    #2
    AW: Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

    Sorry, habe wohl meine Brille verlegt, aber ich finde das Wort "Freibetrag" dort nirgends. Habe ich was übersehen oder meinst Du etwas Anderes ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

      zwischen Zeile 18 und 19 stehen die Felder Gewerbeertrag und Freibetrag, in Zeile 19 dann Gewerbesteuer-Messbetrag und Hebesatz.

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        #4
        AW: Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

        Ah ja, danke.

        Wie viele Betriebe hast Du denn ? Bei bis zu zwei Betrieben kommst Du gar nicht mehr in die Zeile nach Zeile 18 und das Thema stellt sich nicht mehr.
        Schönen Gruß

        Picard777

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        Kommentar


          #5
          AW: Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

          Hallo,
          wir haben nur einen Betrieb, heißt das daß ich in den weiteren Zeilen nichts eintragen muß? Der Hebsatz muß doch zumindest angegeben werden, oder? Die Sache mit der Gewerbesteuer scheint mir verzwickt zu sein, oder ich hab ein Brett vor dem Kopf...
          Schöne Grüße

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            #6
            AW: Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

            Zitat von schneitzinger Beitrag anzeigen
            ...oder ich hab ein Brett vor dem Kopf...
            Schöne Grüße
            Nichts für ungut, aber wahrscheinlich

            Wenn Du also jetzt z.B. nur einen einzigen Betrieb hast, dann kommt der mit Gewinn in Zeile 4 (wenn der in einem anderen Finanzamt geführt wird, das eine gesonderte Feststellung macht, stattdessen in Zeile 7).

            Vor Zeile 15 kommt dann die Zeilennummer 4 oder 7 rein (davor steht in Worten "ERSTER Betrieb"), in Zeile 15 der Gewerbesteuermessbetrag, in Zeile 16 die tatsächliche Gewerbesteuer.

            Ansonsten kommen nur noch die Zeilen 21-28.

            Die Zeilen 17/18 interessieren nicht, da Du keinen ZWEITEN Betrieb hast. Auch die Zeilen NACH Zeile 18 bis Zeile 20 interessieren nicht, da Du keine WEITEREN Betriebe, also Betriebsnummern drei bis unendlich, hast.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              AW: Anlage G: Eintrag zu Steuererm. nach §35

              Hallo,
              der Groschen ist gefallen, merci!

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