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Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

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    Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    Hallo zusammen,

    ich habe Probleme beim Ausfüllen der Zeilen 56 und 57 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Ich bin das ganze Jahr 2014 (wie 2013 auch schon) von der Rentenversicherungspflicht befreit, da ich einen sog. Gewährleistungsbescheid meines Arbeitgebers (Freistaat Bayern) bekommen habe. Hintergrund ist eine für dieses Jahr 2015 geplante Verbeamtung.
    Nun weiß ich aber nicht, ob nun eine Anwartschaft auf Altersversorgung besteht (ich gehe aber davon aus) - Zeile 56. Noch weniger weiß ich, selbst wenn eine Anwartschaft besteht, ob ich bei Zeile 57 dann ja oder nein ankreuzen muss. Wenn man ein bisschen spielt, macht das setzen der Kreuze durchaus einen gravierenden Unterschied, ob nämlich die Vorsorgeaufwendungen komplett berücksichtigt werden oder gekürzt werden ("abziehbar 2.668" ... "davon 50 v.H. abziehbar" ...). Meine Frau ist übrigens 2014 als Studentin ebenfalls "rentenversicherungspflichtfrei" gewesen.

    Wäre super, wenn jemand eine Lösung hätte.

    Danke vorab,
    derbene

    #2
    AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    1) als Beamter hast du eine Anwartschaft auf Altersversorgung (Pension)
    2) die Anwartschaft wird ohne eigene Beiträge erdient
    3) kurzer Hinweis zu deiner Frau - sofern diese Einkünfte von weniger als 18.000 € hatte, ist sie mittelbar Beihilfeberechtigt. Daher ist in Zeile 11 bei euch beiden jeweils die 1 einzutragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

      Hi, danke für die schnelle Antwort.

      Aber ich bin ja noch gar kein Beamter. Momentan Angestellter im öffentlichen Dienst.

      Kommentar


        #4
        AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

        Kurzer Auszug aus einem Urteil des VG München vom 18.04.12 - M 18 K 10.1876

        Der Gewährleistungsbescheid im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI stellt verbindlich fest, ob nach beamtenrechtlichen Grundsätzen eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Der Gewährleitungsbescheid ist damit seinem Inhalt nach deklaratorisch und in seiner Wirkung konstitutiv (BSG v. 5.11.1980, 11 RA 118/79; Gürtner, in: Kasseler Kommentar, SGB VI, Stand: 72. EL, RdNr. 26 zu § 5). Darin liegt der Regelungscharakter des Gewährleistungsbescheids. Er trifft eine verbindliche Feststellung über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist daher als selbstständiger (feststellender) Verwaltungsakt im Sinne von § 31 S. 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) einzuordnen.


        Wenn ich das richtig lese, hast du bereits mit Erteilung des Gewährleistungsbescheides ein Anrecht auf Altersversorgung erworben und bist daher insoweit schon wie ein Beamter zu behandeln.
        Für weitere Fragen zu dem Thema, würde ich dir jedoch einen Steuerberater empfehlen bzw. bei deiner Dienststelle nachfragen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

          Vielen Dank!!!

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