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Einkommensteuererklärung Hauptvordruck Seite 2 Zeile 47

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    Einkommensteuererklärung Hauptvordruck Seite 2 Zeile 47

    Hallo Mitglieder,

    habe folgende Frage zu.

    Einkommensteuererklärung Hauptvordruck Seite 2 Zeile 47
    Ich habe öfters kleine Betröge gespendet, mal 5 mal 10 Euro usw.
    Habe mir jedoch aufgrund des geringen Betrages keine Spendenquittung geben lassen.
    Meine Frage kann man in Zeile 47 auch eine Pauschale angeben die das Finanzamt anerkennt?



    Danke im Voraus für eure Hilfe.

    LesHermann

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Hauptvordruck Seite 2 Zeile 47

    Zitat Eingabehilfe:

    "Für Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 € ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträgen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder Mitgliedsbeiträge handelt."

    Antwort also NEIN, es gibt keine Pauschale, selbst bei Kleinstbetraegen wird mindestens der Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg benötigt.

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