Hallo,
meine Mutter und ihre beiden Drillingsschwestern lebten im EU Ausland in einem Haushalt und waren dort arbeitslos (einen Vater oder sonstigen Unterstützer für den Haushalt gibt es nicht).
2014 habe ich dementsprechend die drei unterstützt und auch nach ihrem Umzug nach Deutschland im August.
Meine Frage ist jetzt, ob ich in der Anlage Unterhalt zwei Haushalte erklären muss (also einen im Ausland und einen im Inland) oder nur einen, weil es ja die gleichen Personen umfasst, die auch komplett umgezogen sind.
Eine weitere Frage ist: von den Dreien kann ich nur die Unterstützung für meine Mutter geltend machen, ist das richtig? Auch wenn sie mich zu dritt groß gezogen haben und schon immer mein komplettes "Eltern-Set" waren...
Gebe ich die Einkommensverhätnisse meiner Tanten an, wenn sie nicht bezugsberechtigt sind, aber in dem Haushalt wohnen?
Zusatzinfo: in Deutschland haben die drei nach und nach (geringbezahlte) Arbeit gefunden und bezogen teilweise ALG II und sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich freue mich sehr über jeden zusätzlichen Hinweis, da ich die Anlage zum ersten Mal benutze.
meine Mutter und ihre beiden Drillingsschwestern lebten im EU Ausland in einem Haushalt und waren dort arbeitslos (einen Vater oder sonstigen Unterstützer für den Haushalt gibt es nicht).
2014 habe ich dementsprechend die drei unterstützt und auch nach ihrem Umzug nach Deutschland im August.
Meine Frage ist jetzt, ob ich in der Anlage Unterhalt zwei Haushalte erklären muss (also einen im Ausland und einen im Inland) oder nur einen, weil es ja die gleichen Personen umfasst, die auch komplett umgezogen sind.
Eine weitere Frage ist: von den Dreien kann ich nur die Unterstützung für meine Mutter geltend machen, ist das richtig? Auch wenn sie mich zu dritt groß gezogen haben und schon immer mein komplettes "Eltern-Set" waren...
Gebe ich die Einkommensverhätnisse meiner Tanten an, wenn sie nicht bezugsberechtigt sind, aber in dem Haushalt wohnen?
Zusatzinfo: in Deutschland haben die drei nach und nach (geringbezahlte) Arbeit gefunden und bezogen teilweise ALG II und sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich freue mich sehr über jeden zusätzlichen Hinweis, da ich die Anlage zum ersten Mal benutze.
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