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KAP Zeile 50-52 "Angerechnete ausländische Steuern"

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    KAP Zeile 50-52 "Angerechnete ausländische Steuern"

    Liebes Forum,

    ich benötige Eure Hilfe

    Sachverhalt:
    Kapitalerträge in 2014 von 200 € im Ausland durch die Veräußerung von Aktien (Zeile 15 KAP): soweit klar

    In KAP Zeile 50, 51, 52 müssen nun die angerechnete ausländische Steuern eingetragen werden. Hier mein Problem: Wie hoch sind diese anzusetzen?
    Auf der Erträgnisaufstellung der Kapitalerträge der ausländischen Bank sind diese nicht angegeben.

    Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.

    mFg CM

    #2
    AW: KAP Zeile 50-52 "Angerechnete ausländische Steuern"

    Ohne dass Du die Beträge nachweisen kannst, kannst du die Beträge auch nicht eintragen. In der nachweisbaren Höhe wären sie einzutragen, höchstens aber den Betrag, der dem anderen Land nach den Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt zusteht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: KAP Zeile 50-52 "Angerechnete ausländische Steuern"

      Vielleicht sind von deiner ausländischen Bank auch gar keine Steuern einbehalten worden?
      Woher sollen wir das wissen?
      Mfg

      Kommentar

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