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Entfernungspauschale bei (gelegentlicher) Auswärtstätigkeit

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    Entfernungspauschale bei (gelegentlicher) Auswärtstätigkeit

    ..........
    Zuletzt geändert von Arai; 10.05.2015, 12:18.

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei (gelegentlicher) Auswärtstätigkeit

    Ich bin seit dem 01.10. in der Wirtschaftsprüfung tätig und werde dementsprechend an häufig wechselnden Einsatzorten eingesetzt
    Wer in der Wirtschaftsprüfung tätig ist, sollte wissen, dass Steuerberatung in Deutschland nicht jedermann erlaubt ist!

    http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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