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Einkünfte wo angeben, Mantelbogen oder Anlage N?

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    Einkünfte wo angeben, Mantelbogen oder Anlage N?

    Hallo,

    in 2014 habe ich Krankengeld, ALG1 und eine Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) vom AG bekommen (ohne Steuern). KG und ALG habe ich im Mantelbogen angegeben und die Einmalzahlung über die Lohnsteuerbescheinigung.
    Reicht das jetzt? Oder muss ich in Anlage N auch noch etwas angeben?

    Hatte hier und bei Google schon nach dem Thema gesucht, aber die Unterscheidung nach nichtselbstständiger Arbeit verwirrt mich immer mehr...

    Da denkt man, dieses Jahr kann man es sich einfach machen (wurde ja keine Steuer gezahlt, brauche also nach Rücksprache mit den FA auch keine Versicherungen etc. angeben) und dann sowas...

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

    LG high-shadow

    #2
    AW: Einkünfte wo angeben, Mantelbogen oder Anlage N?

    Hallo,

    Lohnersatzleistungen gehören grundsätzlich in die Anlage N; und nur wenn es diese Anlage nicht gibt in den Hauptvordruck (das was landläufig Mantelbogen genannt wird).


    >>>wurde ja keine Steuer gezahlt, brauche also nach Rücksprache mit den FA auch keine Versicherungen etc. angeben

    Ja, musst du nicht, es könnte aber doch sinnvoll sein. Aber lass Elster erstmal rechnen, wenn auch dort Null Steuern rauskommen stimmt die Auskunft des Finanzamtes.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Einkünfte wo angeben, Mantelbogen oder Anlage N?

      Danke für die Hilfe.


      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Aber lass Elster erstmal rechnen, wenn auch dort Null Steuern rauskommen stimmt die Auskunft des Finanzamtes.
      Danke für den Tipp! Die hätten tatsächlich noch 10€ haben wollen. Hab jetzt 3 Versicherungen angegeben, jetzt stehts wie gewünscht auf 0

      LG high-shadow

      Kommentar

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