Hallo,
in 2014 habe ich Krankengeld, ALG1 und eine Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) vom AG bekommen (ohne Steuern). KG und ALG habe ich im Mantelbogen angegeben und die Einmalzahlung über die Lohnsteuerbescheinigung.
Reicht das jetzt? Oder muss ich in Anlage N auch noch etwas angeben?
Hatte hier und bei Google schon nach dem Thema gesucht, aber die Unterscheidung nach nichtselbstständiger Arbeit verwirrt mich immer mehr...
Da denkt man, dieses Jahr kann man es sich einfach machen (wurde ja keine Steuer gezahlt, brauche also nach Rücksprache mit den FA auch keine Versicherungen etc. angeben) und dann sowas...
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
LG high-shadow
in 2014 habe ich Krankengeld, ALG1 und eine Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) vom AG bekommen (ohne Steuern). KG und ALG habe ich im Mantelbogen angegeben und die Einmalzahlung über die Lohnsteuerbescheinigung.
Reicht das jetzt? Oder muss ich in Anlage N auch noch etwas angeben?
Hatte hier und bei Google schon nach dem Thema gesucht, aber die Unterscheidung nach nichtselbstständiger Arbeit verwirrt mich immer mehr...
Da denkt man, dieses Jahr kann man es sich einfach machen (wurde ja keine Steuer gezahlt, brauche also nach Rücksprache mit den FA auch keine Versicherungen etc. angeben) und dann sowas...
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
LG high-shadow
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