Hallo,
mein Sohn hat letztes Jahr ein Lehrausbildung begonnen. Da er noch keine Steuern zahlt würde ich gern die KV und PV Beiträge bei mir auf der Anlage Kind mit ansetzen, da ich auch Kindergeld erhalte.
Ich muß dies in Zeile 31 und 33 eintragen, aber in welche Spalte?
links: Aufwendungen von mir als Versicherungsnehmer geschuldet oder
rechts: Aufwendungen vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet
Ich vermute die rechte Spalte da die Beiträge von seinem Lehrlingsentgelt einbehalten werden, aber ist das so richtig?
Und was bedeutet Zeile 32? Muß ich den Betrag da wiederholen, da er ja im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld hätte?
Fragende Grüße
Birgit
mein Sohn hat letztes Jahr ein Lehrausbildung begonnen. Da er noch keine Steuern zahlt würde ich gern die KV und PV Beiträge bei mir auf der Anlage Kind mit ansetzen, da ich auch Kindergeld erhalte.
Ich muß dies in Zeile 31 und 33 eintragen, aber in welche Spalte?
links: Aufwendungen von mir als Versicherungsnehmer geschuldet oder
rechts: Aufwendungen vom Kind als Versicherungsnehmer geschuldet
Ich vermute die rechte Spalte da die Beiträge von seinem Lehrlingsentgelt einbehalten werden, aber ist das so richtig?
Und was bedeutet Zeile 32? Muß ich den Betrag da wiederholen, da er ja im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld hätte?
Fragende Grüße
Birgit
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