Hallo Zusammen,
ich sitze gerade an meiner ersten Steuerklärung und habe Probleme mit der Anlage KAP. Folgende Situation:
- ich war vom 01.01.2014 - 31.08.2014 kirchensteuerpflichtig
- ich habe meiner Bank meine Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt
- meine Freistellungsaufträge waren richtig verteilt und insgesamt liege ich unter den 801 € Pauschbetrag
Muss ich in diesem Fall die Anlage KAP abgeben?
Bisher habe ich nur die Erklärung gefunden, in der es heißt man MUSS die KAP abgeben, wenn man seiner Bank nicht seine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hat. Muss ich dies allerdings auch wenn ich unter dem Pauschbetrag liege?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
ich sitze gerade an meiner ersten Steuerklärung und habe Probleme mit der Anlage KAP. Folgende Situation:
- ich war vom 01.01.2014 - 31.08.2014 kirchensteuerpflichtig
- ich habe meiner Bank meine Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt
- meine Freistellungsaufträge waren richtig verteilt und insgesamt liege ich unter den 801 € Pauschbetrag
Muss ich in diesem Fall die Anlage KAP abgeben?
Bisher habe ich nur die Erklärung gefunden, in der es heißt man MUSS die KAP abgeben, wenn man seiner Bank nicht seine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hat. Muss ich dies allerdings auch wenn ich unter dem Pauschbetrag liege?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
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