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Frage zur Abgabge der Anlage KAP

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    Frage zur Abgabge der Anlage KAP

    Hallo Zusammen,

    ich sitze gerade an meiner ersten Steuerklärung und habe Probleme mit der Anlage KAP. Folgende Situation:
    - ich war vom 01.01.2014 - 31.08.2014 kirchensteuerpflichtig
    - ich habe meiner Bank meine Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt
    - meine Freistellungsaufträge waren richtig verteilt und insgesamt liege ich unter den 801 € Pauschbetrag

    Muss ich in diesem Fall die Anlage KAP abgeben?

    Bisher habe ich nur die Erklärung gefunden, in der es heißt man MUSS die KAP abgeben, wenn man seiner Bank nicht seine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hat. Muss ich dies allerdings auch wenn ich unter dem Pauschbetrag liege?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Grüße

    #2
    AW: Frage zur Abgabge der Anlage KAP

    Hallo,

    Du brauchst die Anlage KAP nicht auszufüllen.
    Da keine Ertragssteuer anfällt, fällt natürlich auch keine KiSt an

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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