Gibt man in Anlage U, Zeile 7 den Unterhaltsbetrag ein und führt eine Steuerberechnung durch, so wird dieser Wert berücksichtigt, soweit okay.
Wird danach der Unterhaltsbetrag geändert, z.b. auf 1,- EUR, wird die Änderung NICHT bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Es wird immer der ursprüngliche Wert verwendet. :-(
Das Beste:
- Ein Neustart des Programmes hilft auch nicht!
- Ein Entfernen der Anlage U: auch nicht!!!
Meine Elsterversion:
- Version: 11.2.0
- Revision: 4074
Wird danach der Unterhaltsbetrag geändert, z.b. auf 1,- EUR, wird die Änderung NICHT bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Es wird immer der ursprüngliche Wert verwendet. :-(
Das Beste:
- Ein Neustart des Programmes hilft auch nicht!
- Ein Entfernen der Anlage U: auch nicht!!!
Meine Elsterversion:
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- Revision: 4074
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