Ich habe meinen zum 30.4. ergangenen Steuerbescheid zwecks Anpassung meines Krankenkassen-Beitrags gleich am 30.4. vorgelegt, konnte dies aber nur in der bei Elsterformular abrufbaren elektronischen Form tun. Meine Krankenkasse hat aber behauptet, nur der in Papierform, dann Anfang Mai zugegangene, Steuerbescheid, den ich freilich eingescannt ebenso in elektronischer Form vorlegen darf, sei für sie gültig. Darum wird mein Beitrag nun erst zum Juni gesenkt, und das kostet mich mehrere hundert Euro. Muss ich das akzeptieren? Sollte der vom Finanzamt per Elsterformular abholbare Bescheid nicht ebenso anerkannt werden? Sollte das nicht zumindest bei nachfolgender Zusendung des eingescannten Papier-Steuerbescheids als im April vorgelegt anerkannt werden?
Danke für jede hilfreiche Auskunft dazu.
Danke für jede hilfreiche Auskunft dazu.
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