*** Der nachfolgende Beitrag ist nicht von mir, sondern wurde mir wohl versehentlich per PN zugeleitet ***
Hallo miteinander,
ich habe ein Betriebsfahrzeug verkauft und weiß nicht recht, wie ich diesbezüglich meine Steuererklärung bzw. das Anlageverzeichnis zur EÜR richtig ausfüllen muss.
Seit Erwerb des Fahrzeugs ist ein
„Anschaffungs-/ Herstellungswert / Einlagewert“ eingetragen, von ca. 21750 €.
Der „Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes“ ist: ca. 12990 €
Der jährlich reguläre Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 5740 €.
Eingetragen hatte ich nun:
„AfA / Auflösungsbetrag“ ca. 2590 € (Anteilig des Zeitraumes, bis ich das Auto verkauft habe)
In der Spalte „Abgänge“ hatte ich den netto Verkaufspreis von 10.400 € (Nettoverkaufspreis) eingetragen.
Damit musste ich den aber auch unter „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ eintragen, damit meine Steuererklärung beim Plausibilitätstest nicht rebellierte. Damit werden dann natürlich auch meine Betriebsausgaben um diesen Betrag reduziert, was mir zwar steuerlich dienlich sein würde, mir aber total unverständlich erscheint.
Ich habe diesen Betrag zwar auch bei der Gewinnermittlung in Zeile 14 „Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen“ eingetragen, jedoch wird diese Einnahme durch den Eintrag unter AfA als solcher wieder zunichte gemacht, obwohl ich eine Einnahme hatte. Ist das richtig, oder wie muss ich diesen Vorgang richtig eintragen?
Ich möchte keine falsche Steuererklärung abgeben, und hoffe einer von euch kann mir helfen.
Im Voraus besten Dank für eure Hilfe
aarthus
Hallo miteinander,
ich habe ein Betriebsfahrzeug verkauft und weiß nicht recht, wie ich diesbezüglich meine Steuererklärung bzw. das Anlageverzeichnis zur EÜR richtig ausfüllen muss.
Seit Erwerb des Fahrzeugs ist ein
„Anschaffungs-/ Herstellungswert / Einlagewert“ eingetragen, von ca. 21750 €.
Der „Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes“ ist: ca. 12990 €
Der jährlich reguläre Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 5740 €.
Eingetragen hatte ich nun:
„AfA / Auflösungsbetrag“ ca. 2590 € (Anteilig des Zeitraumes, bis ich das Auto verkauft habe)
In der Spalte „Abgänge“ hatte ich den netto Verkaufspreis von 10.400 € (Nettoverkaufspreis) eingetragen.
Damit musste ich den aber auch unter „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ eintragen, damit meine Steuererklärung beim Plausibilitätstest nicht rebellierte. Damit werden dann natürlich auch meine Betriebsausgaben um diesen Betrag reduziert, was mir zwar steuerlich dienlich sein würde, mir aber total unverständlich erscheint.
Ich habe diesen Betrag zwar auch bei der Gewinnermittlung in Zeile 14 „Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen“ eingetragen, jedoch wird diese Einnahme durch den Eintrag unter AfA als solcher wieder zunichte gemacht, obwohl ich eine Einnahme hatte. Ist das richtig, oder wie muss ich diesen Vorgang richtig eintragen?
Ich möchte keine falsche Steuererklärung abgeben, und hoffe einer von euch kann mir helfen.
Im Voraus besten Dank für eure Hilfe
aarthus
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