Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

    *** Der nachfolgende Beitrag ist nicht von mir, sondern wurde mir wohl versehentlich per PN zugeleitet ***


    Hallo miteinander,

    ich habe ein Betriebsfahrzeug verkauft und weiß nicht recht, wie ich diesbezüglich meine Steuererklärung bzw. das Anlageverzeichnis zur EÜR richtig ausfüllen muss.
    Seit Erwerb des Fahrzeugs ist ein
    „Anschaffungs-/ Herstellungswert / Einlagewert“ eingetragen, von ca. 21750 €.
    Der „Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes“ ist: ca. 12990 €
    Der jährlich reguläre Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 5740 €.
    Eingetragen hatte ich nun:
    „AfA / Auflösungsbetrag“ ca. 2590 € (Anteilig des Zeitraumes, bis ich das Auto verkauft habe)
    In der Spalte „Abgänge“ hatte ich den netto Verkaufspreis von 10.400 € (Nettoverkaufspreis) eingetragen.

    Damit musste ich den aber auch unter „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ eintragen, damit meine Steuererklärung beim Plausibilitätstest nicht rebellierte. Damit werden dann natürlich auch meine Betriebsausgaben um diesen Betrag reduziert, was mir zwar steuerlich dienlich sein würde, mir aber total unverständlich erscheint.
    Ich habe diesen Betrag zwar auch bei der Gewinnermittlung in Zeile 14 „Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen“ eingetragen, jedoch wird diese Einnahme durch den Eintrag unter AfA als solcher wieder zunichte gemacht, obwohl ich eine Einnahme hatte. Ist das richtig, oder wie muss ich diesen Vorgang richtig eintragen?
    Ich möchte keine falsche Steuererklärung abgeben, und hoffe einer von euch kann mir helfen.

    Im Voraus besten Dank für eure Hilfe
    aarthus
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    #2
    AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

    1) als AfA ist nur die Zeitanteilige Jahres-AfA (2.590 €) zu erfassen
    2) in der Spalte Abgänge ist der Restbuchwert (nach Abzug der anteiligen AfA) zu erfassen
    3) der Anlagenabgang ist gemäß der Spaltenbeschreibung in Zeile 35 der EÜR zu übernehmen (keine automatische Übernahme)

    4) Gewinnauswirkung keine, da dein Verkaufspreis dem Restbuchwert entspricht
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

      Ich möchte diesen Thread noch einmal aktivieren:

      Anlagegüter sind vollständig aus dem Betriebsvermögen gegangen, verkauft oder verschrottet.

      Der Verkauf wurde bei der Einnahme verbucht um die Umsatzsteuer entsprechend zu berüchsichtigen.
      Ich habe den Anlagenabgang in das beiliegende Anlagenverzeichnis Teil2 eingetragen und der Abgangswert wird auch in Zeile 35 übertragen. Nun wird allerdings der Abgang den Betriebsausgaben hinzugerechnet. Das ist doch nicht richtig, oder?

      VG
      Zuletzt geändert von nichttaucher; 09.11.2018, 17:37.

      Kommentar


        #4
        AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

        Nun wird allerdings der Abgang den Betriebsausgaben hinzugerechnet. Das ist doch nicht richtig, oder?
        Und warum soll das nicht richtig sein? Du erfasst doch in Zeile 18 die Erlöse aus der Veräußerung von Anlagevermögen als Betriebseinnahmen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

          Hallo Charlie,

          danke für deine rasche Antwort. Es kann sein, dass ich einen Denkfehler habe und Sachanlagen tatsächlich so verbucht werden. Aber für mein Empfinden ist das erstmal so nicht richtig, denn ich habe ja einen tatsächlichen Erlös.

          Ich bin im 2016 Elster Formular:

          Z18: (+) Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen. Hier gehörts auch hin damit die USteuer berücksichtigt wird.
          Z35: (-) Übernimmt aus AfA Teil 2 und zieht eben diesen Betrag als Betriebsausgabe wieder ab.

          Ergibt rechnerisch null und hat somit keine Auswirkung auf die Gewinnermittlung. Der Verkaufserlös ist aber nachweislich in der Kasse.

          VG Ines

          Und, was eigentlich die Frage aufgeworfen hat, die Berechnung in Elster weicht deshalb von der EÜR aus meinem Buchhaltungsprogramm (Lexware Buchhalter) ab.
          Zuletzt geändert von nichttaucher; 10.11.2018, 11:09.

          Kommentar


            #6
            AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

            Die Beträge in Zeile 18 und 35 müssen doch nicht identisch sein. In Zeile 35 landet der Restbuchwert als Abgang, in Zeile 18 ist der tatsächliche Erlös aus dem Verkauf anzugeben.

            Der kann höher oder niedriger als der Restbuchwert sein, er kann dem ausnahmsweise aber auch entsprechen.

            Das veräußerte Anlagegut hast du bei der Anschaffung ja nicht als Betriebsausgabe geltend machen können, Betriebsausgaben sind dir doch nur in Höhe der AfA entstanden.

            Denk mal darüber nach, dann wirst du erkennen, dass das schon richtig ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

              Sie sind auch nicht identisch. Denn ich habe verschrottete und verkaufte Güter. Ja, im Jahr der Anschaffung natürlich nicht in voller Höhe, aber im weiteren Verlauf schon und das Gut ist Bestandteil meiner Sachanlagen.

              Ich bin gerade auf die Zeile 36 gestoßen. Könnte es sein, dass hier der Verkaufserlös eingetragen werden muss? Denn dann stimmt auch die Berechnung mit meiner eigenen auch Buchhaltung überein. Denn ich muss ja irgendwie abgrenzen zwischen verschrotteten und verkauften Gütern (wo ja nachweislich ein Betriebsergebnis entstanden ist).

              Die Elster-Hilfestellung ist bzgl. Zeile 36 recht unaussagekräftig, wenn man´s mal so nennen darf.

              Kommentar


                #8
                AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

                Zeile 36 ist in deinem Fall sicher nicht einschlägig!

                Vielleicht hast du das mit der Eintragung des Restbuchwerts beim Abgang falsch gemacht. Dein Buchhaltungsprogramm kann doch eine EÜR erstellen, was steht denn dort in den

                jeweiligen Zeilen?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Eintrag Anlageverzeichnis bei Verkauf

                  Ich muss dir wohl recht geben. Ich hatte in meiner Buchhaltung auf ein falsches Konto gebucht. Nach der Umbuchung wurde nun auch bei mir in die Betriebsausgaben gerechnet.

                  Und wenn man in einer ruhigen Minute mal ganz tief in sich geht, ergibt es dann doch Sinn.

                  Vielen Dank für die Hilfe.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X