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Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

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    Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

    Hallo,
    Drei Jahre hattet ihr Ruhe vor mir, aber jetzt bräuchte ich wieder einmal eure Hilfe.
    Die Suchfunktion hat mir leider kein Ergebnis gebracht auf meine Frage.

    Vielen Dank schon im Voraus, ich weiß eure Hilfe sehr zu schätzen.

    Ich gehöre zu den Menschen, die noch auf "althergebrachte" Weise die Einkommensteuererklärung
    in die Formulare des Finanzamtes einträgt, und anschließend persönlich abgibt.

    Es sind die Zeilen 11, 12 und 28, die ich nicht zu übertragen in der Lage bin.
    Finde einfach nicht die passende Stelle in den Formularen.
    Im Elsterprogramm kann ich sie eintragen, finde aber die entsprechende Stelle bei den Formularen in Papierform, nicht.

    Die grün markierten Zeilen habe ich in der Einkommensteuererklärung untergebracht.
    Die rot markierten Zeilen - keine Ahnung wo die hin sollen.

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    http://abload.de/img/elsterfragei3jc1.jpg
    M07

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

    Bezüge in Zeile 16 der Anlage N. Die Steuerabzugsbeträge gehören in Zeile 18 (Felder 146 und 152) bzw. Kirchensteuer in Zeile 19
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

      Hallo Mandy07,

      und in Ergänzung zu Charlie24
      Zeile 8 der LStb in Zeile 11 Feld 200 und Zeile 29 der LStB in Zeile 13 Feld 206

      Zeile 28 ist nachrichtlich und bleibt außen vor.

      Tschüß

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

        Danke euch vielmals !!!
        Mit so einer schnellen Antwort habe ich gar nicht gerechnet.
        Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.
        Herzlichst
        Mandy

        Nachtrag:
        Also habe ich richtig verstanden, dass die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung nirgendwo eingetragen werden muß.
        Die ist nur zur "Irreführung" für Laien wie mich gedacht (...grins)

        DANKEEEE
        Zuletzt geändert von Mandy07; 12.05.2015, 16:57.
        M07

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

          Hallo Mandy07,

          dort trägt der Arbeitgeber die sogenannte Mindestvorsorgepauschale ein, die er beim Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt hat.
          Wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung dann niedriger sind kann es in manchen Konstellationen zu Nachzahlungen kommen oder zu dem sogenannten "bösem" Erwachen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2014 - Zeilen 11, 12 und 28

            Wobei der Arbeitnehmer aus dem Eintrag in Zeile 28 auch erkennen soll, ob er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

            Das ist dann der Fall, wenn die berücksichtigte Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen (für KV, PV und ALV) und der Arbeitslohn 10.700 € (bei Ehegatten insgesamt 20.200 €) übersteigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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